Lex Koller kommt in die Parlamente
Warum gelten für Reiche andere Regeln?

Dass für wohlhabende Ausländer bei den Immobilien-Regeln Ausnahmen gemacht werden, stösst zunehmend auf Kritik. Im Berner Kantonsparlament und im Eidgenössischen Parlament gehen Vorstösse dazu ein.
Publiziert: 08.05.2023 um 13:12 Uhr
|
Aktualisiert: 08.05.2023 um 17:17 Uhr
Bildschirmfoto 2021-05-27 um 10.32.01.png
Pascal TischhauserStv. Politikchef

Offenbar gilt bei uns der Grundsatz: Reiche Ausländer sind gute Ausländer – und geniessen eine Sonderbehandlung. Diesen Eindruck vermitteln zumindest Medienberichte der «NZZ» und der «Tamedia»-Zeitungen. Das ruft nun die Politik auf den Plan.

Mohammed Saud Bahwan ist Unternehmer und Mitglied des Gouverneursrats der omanischen Zentralbank. Seit 2014 hat er in Gstaad BE fünf Chalets erworben. In der Gemeinde Saanen, zu der Gstaad gehört, kaufte er seither aber auch ein unbebautes Grundstück, zwei Wohnungen, vierzehn Einstellhallenparkplätze und eine Garagenbox. Hinzu kämen mindestens zwei weitere Liegenschaften, an denen direkte Familienangehörige Anteile besitzen oder die ihnen vollständig gehören, wie die Tamedia-Zeitungen berichten.

«Golden Visa»

Zwar setzt die Lex Koller ausländischen Staatsbürgern beim Kauf von Liegenschaften in der Schweiz enge Schranken, doch wie Blick berichtete, ist man im Berner Oberland äusserst grosszügig – und reizt die Grenzen des Erlaubten aus.

In Gstaad BE wohnen besonders viele wohlhabende Ausländer. Oft gibt es grosse Fragezeichen, wie diese trotz der Lex Koller zu ihren Häusern kamen.
Foto: Keystone
1/5

Inzwischen verfügt Mohammed Saud Bahwan über eine C-Bewilligung, obwohl er seinen Lebensmittelpunkt kaum in der Schweiz haben dürfte. Sogenannte «Golden Visa» ermöglichen es besonders wohlhabenden Nicht-EU/Efta-Ausländern, in die Schweiz zu ziehen.

Gesetze werden Makulatur

«Das geht doch nicht!», ereifert sich die Berner SP-Grossrätin Andrea Zryd (47) im Gespräch mit Blick. «In unserer Bundesverfassung heisst es, alle Menschen seien vor dem Gesetz gleich.» Doch faktisch werde dieser Grundsatz «mit Füssen getreten, wenn das Portemonnaie einer ausländischen Person schwer genug ist». Sie reicht einen Vorstoss mit dem Titel ein, «Reiche Ausländer kriegen die C-Bewilligung, Flüchtlinge aus Kriegsgebieten werden ausgewiesen?»

Denn wer aus purer Not in unser Land komme, werde durchleuchtet und müsse restriktive Voraussetzungen erfüllen, um bleiben zu können. Gerade im Kanton Bern würden aber sehr vermögende Menschen recht einfach eine Aufenthaltsbewilligung erhalten. «Auf diese Weise kann die Lex Koller elegant ausgehebelt werden», sagt Zryd. Sie spricht Mohammed Saud Bahwan explizit an, der aber kein Einzelfall sei.

Während Einheimische in Gemeinden wie Saanen kaum bezahlbaren Wohnraum mehr fänden und die Mietpreise aktuell noch mehr anzögen, werde unsere Heimat «ausverkauft». «Unsere Gesetze dürfen nicht aus rein steuerlichen Überlegungen zur Makulatur werden», betont die Grossrätin.

Sie fordert nun Klarheit über die «Golden Visa»-Praxis in Bern. Und sie will wissen, ob hier eine Überprüfung stattfindet.

Klarheit beim Bürgenstock

Im Fall, den die «NZZ» aufnahm, geht es ums Zentralschweizer Luxushotel Bürgenstock. Laut dem Bericht wollte der frühere Finanzminister Ueli Maurer (72) eine Ausnahmebewilligung für dessen katarische Besitzer, damit diese die dortigen Wohnungen auch an ausländische Personen verkaufen können. Maurer habe sich dabei auf ein staatspolitisches Interesse berufen. Der grüne Nationalrat Michael Töngi (56) will nun wissen, wie bei der Lex Koller das staatspolitische Interesse definiert wird. Und er verlangt Auskunft darüber, ob ein solches Vorgehen für Bundesräte üblich ist. Töngi hat dazu bereits eine Interpellation eingereicht.

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?