Leichterer Corona-Wiederaufbau
Unternehmen sollen Verluste länger von Steuern abziehen können

Unternehmen sollen Verluste künftig länger von den Steuern abziehen können, nämlich während zehn statt während sieben Jahren.
Publiziert: 28.06.2023 um 10:30 Uhr
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Aktualisiert: 28.06.2023 um 10:44 Uhr

Die Verlängerung der Verlustverrechnungsperiode hat das Parlament verlangt. Von der Covid-19-Pandemie getroffene Unternehmen sollen sich so besser erholen können. Die Änderung soll für Verluste ab dem Jahr 2020 gelten, wie die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) am Mittwoch mitteilte.

Der Bundesrat hat Änderungen im Gesetz über die direkte Bundessteuer und im Steuerharmonisierungsgesetz in eine Vernehmlassung gegeben.

Corona-Opfern den Wiederaufbau erleichtern

Zugutekommen sollen die Neuerungen ausdrücklich allen Betrieben. Bei von der Pandemie gebeutelten Unternehmen könne die verlängerte Abzugsmöglichkeit unter Umständen den Wiederaufbau erleichtern, schrieb die ESTV. Profitieren könnten aber auch Start-ups, die eine längere Aufbauzeit benötigten, bevor sie Gewinne erzielten.

Unternehmen sollen Verluste künftig länger von den Steuern abziehen können.
Foto: Keystone
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Bund, Kantone und Gemeinden müssten mit der Neuerung ab 2028 mit finanziellen Einbussen rechnen. Die Mindereinnahmen sollten sich in typischen Jahren in eher bescheidenem Rahmen bewegen, merkte die ESTV an. Sie liessen sich aber nicht näher abschätzen. Die Vernehmlassung dauert bis am 19. Oktober.

(SDA)

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