Impf-Konzerte haben rechtliches Nachspiel
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Bund gibt Gesetzesverstoss zu:Impf-Konzerte haben rechtliches Nachspiel

Konzerttour mit deutschem Bus hat juristisches Nachspiel
Ermittlungen zu illegaler Impftournee stocken

Musiker waren im Rahmen der nationalen Impfwoche mit einem deutschen Car im Land unterwegs. Das verstösst gegen geltendes Gesetz. Die Beteiligten aber sollen sich bei der laufenden Strafuntersuchung wenig kooperativ zeigen.
Publiziert: 18.02.2022 um 17:11 Uhr
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Aktualisiert: 14.02.2023 um 10:32 Uhr

Ausser Spesen nichts gewesen. Die nationale Impfwoche vom November war ein Flop. Dabei hatte Gesundheitsminister Alain Berset (49) mit der grossen Kelle angerührt: Stars wie Rapper Stress (44), Sängerin Stefanie Heinzmann (32) oder Musiker Baschi (35) wurden aufgefahren. Dennoch liess sich die Impfquote damals nicht einmal um einen halben Prozentpunkt steigern.

Und das Debakel beschäftigt die Behörden noch immer. Erst im Nachhinein war bekanntgeworden, dass die Konzerttournee «Back on Tour» ein rechtliches Nachspiel hat. Auf Anfragen von SVP-Nationalrätin Stefanie Heimgartner (34) und Fraktionskollege Christian Imark (40) musste der Bundesrat einräumen, dass dabei gegen das sogenannte Kabotage-Verbot verstossen worden ist.

Ermittlungen noch immer nicht abgeschlossen

Konkret: Die Musiker wurden von einer deutschen Car-Firma durchs Land gekarrt. Und das verstösst eben gegen das Kabotage-Verbot. Denn nach dem Landverkehrsabkommen mit der EU ist es ausländischen Gesellschaften verboten, Personen oder Waren zwischen zwei Zielen im Inland zu transportieren. So sollen hiesige Transportunternehmen vor ausländischer Billigkonkurrenz geschützt werden.

Sie sollten die Menschen im Land zur Corona-Impfung animieren: Der Rapper Stress, ...
Foto: Keystone
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Der Verstoss erscheint eindeutig. Die Strafuntersuchung aber ist bis heute nicht abgeschlossen. Das erklären die zuständigen Bundesämter für Verkehr (BAV) sowie für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) auf Anfrage von Blick.

Erschwert zu werden scheinen die Ermittlungen durch den Umstand, dass das zuständige Bundesamt für Gesundheit (BAG) als Generalunternehmer die Gadget Abc Entertainment Group mit der Durchführung der Konzerttournee beauftragt hat. Dieses wiederum hat das deutsche Car-Unternehmen angestellt – weshalb der Bund jede Verantwortung von sich weist.

Heisse Kartoffel wird herumgereicht

Die Frage der Verantwortung müsste einfach zu klären sein. Das BAZG aber deutet einzig an, dass sich die beteiligten Unternehmen bei den Ermittlungen wenig kooperativ zeigen würden: «Eine Strafuntersuchung ist abhängig davon, wie und ob die beschuldigten Personen dem BAZG zur Verfügung stehen.» Sind dann noch ausländischen Firmen beteiligt, macht es das nicht einfacher. Näher aber will das Bundesamt mit Hinweis auf das laufende Verfahren nicht darauf eingehen.

Vom Verschleppen des Verfahrens will auch die Gadget Abc Entertainment Group nichts wissen: «Nach den ersten Rückfragen im direkten Anschluss an die ‹Back On Tour› standen weder wir noch unser Subunternehmer mit den Behörden in Kontakt», schreibt das Unternehmen in einer schriftlichen Stellungnahme. Konkrete Fragen bleiben unbeantwortet. Der Ball wird an die deutsche Car-Firma weitergereicht, die bisher aber für eine Stellungnahme nicht zu erreichen war.

SVP-Nationalrat Imark findet die stockenden Ermittlungen bedenklich: «Sollte sich die Strafuntersuchung tatsächlich verzögern, weil sich die betroffenen Unternehmen wenig kooperativ zeigen, stellt dies das gesamte Kabotage-Verbot infrage.» Hier gehe es ja naturgemäss immer auch um ausländische Firmen. «Es stellt sich die Frage, ob das Verbot so überhaupt durchsetzbar ist», findet er. «Wenn nicht, wäre das eine Bankrotterklärung.»

Gegen BAG selber wird nicht ermittelt

So weit aber ist es noch nicht. Sollten die Behörden tatsächlich zum Schluss kommen, dass gegen das Kabotage-Verbot verstossen worden ist, drohe eine Busse bis zu 100'000 Franken. Gleichzeitig will das BAZG die geschuldeten Abgaben für Zoll und Mehrwertsteuer nachfordern.

Keine Sorgen muss sich das Bundesamt für Gesundheit (BAG) machen – obwohl es für die Durchführung der Konzerttour verantwortlich ist. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit führe keine Untersuchung gegen die Kollegen vom BAG, stellt es klar. (dba)

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