Kommission fordert Abwahl des Bundesanwalts
Debakel für Lauber

Jetzt ist passiert, was Bundesanwalt Lauber mit Händen und Füssen zu verhindern versucht hatte: Die Gerichtskommission von National- und Ständerat verweigert dem obersten Strafverfolger die Empfehlung zur Wiederwahl. Damit wackelt Laubers Sitz mächtig.
Publiziert: 04.09.2019 um 12:37 Uhr
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Aktualisiert: 04.09.2019 um 18:47 Uhr
Das Bild ging um die Welt: Am 27. Mai 2015 verhaftet die Zürcher Polizei im Fünfsternehotel Baur au Lac sieben Spitzenfunktionäre der Fifa.
Foto: Pascal Mora
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Lea Hartmann

Für Bundesanwalt Michael Lauber (53) wirds eng: Nach acht Jahren im Amt droht dem Bundesanwalt am 25. September die Abwahl. Die Gerichtskommission des National- und Ständerats hat heute entschieden, Lauber nicht zur Wiederwahl zu empfehlen. Der Entscheid fiel überraschend deutlich: Neun Mitglieder stellten sich gegen Lauber, nur sechs wollten ihn empfehlen, ein Mitglied hat sich enthalten.

Für das Parlament ist die Empfehlung zwar nicht bindend. Es ist allerdings unwahrscheinlich, dass es sich gegen den Rat der Kommission stellt. Von linker Seite jedenfalls kann der Bundesanwalt nicht auf Support hoffen. «Ich habe grosses Verständnis für die Bedenken der Gerichtskommission», sagt SP-Fraktionspräsident Roger Nordmann zu BLICK. 

Die SVP will sich noch nicht in die Karten blicken lassen. SVP-Nationalrat Roland Rino Büchel hatte aber bereits im April angekündigt, alles zu tun, um seine Kollegen davon zu überzeugen, Laubers Namen auf dem Wahlzettel zu streichen. Anträge auf Nicht-Wiederwahl gestellt hatten die Grünen-Nationalrätin Sibel Arslan (39) und BDP-Nationalrat Lorenz Hess (58).

Klar ist: Lauber denkt nicht daran, Forfait zu geben. «Bundesanwalt Michael Lauber hält seine Kandidatur für die Amtsperiode 2020-2023 aufrecht», teilt die Bundesanwaltschaft mit. Noch nicht abgeschlossen ist die Disziplinaruntersuchung der Aufsichtsbehörde gegen Lauber.

«Wir haben uns die Sache nicht leichtgemacht»

«Wir haben uns die Sache nicht leichtgemacht», sagte SP-Nationalrat Matthias Aebischer (51) vor den Medien. Lauber war heute Morgen ein weiteres Mal von der Gerichtskommission angehört worden. 

Am Schluss das Genick gebrochen hat Lauber das Urteil des Bundesstrafgerichts. Es kam im Juni zum Schluss: Mit den unprotokollierten Geheimtreffen mit Fifa-Boss Gianni Infantino (49), die den Fall ins Rollen gebracht haben, hat Lauber gegen das Gesetz verstossen. Der Bundesanwalt musste in der Folge in den Fifa-Verfahren in den Ausstand treten. Ein herber Rückschlag für Lauber – und die gesamte Bundesanwaltschaft. Schliesslich handelt es sich bei den Ermittlungen gegen den Weltfussballverband um eines der wichtigsten Dossiers der Behörde.

«Das Urteil ist im Zentrum unser heutigen Diskussion gestanden», sagte Matthias Aebischer (SP, 51). Man habe diskutiert, ob dieses ausreicht, um sich gegen eine Wiederwahl zu stellen. Eine Mehrheit kam zum Schluss: Ja, das tut es. Der Entscheid fiel also hauptsächlich aufgrund juristischer Überlegungen – politische spielten aber ebenfalls eine Rolle. So sei das Verhalten des Bundesanwalts ein weiteres Argument gewesen, sagte Aebischer.

Nachfolger würde im Dezember gewählt

«Seine Antworten sind nach wie vor nicht hundertprozentig schlüssig», sagt BDP-Nationalrat Hess. Weiterhin fehle eine überzeugende Erklärung dafür, wie sich «vier Personen kollektiv wie auf Kommando nicht mehr an ein drittes Treffen erinnern können». Zudem störe ihn, dass Lauber weitere Treffen erst einräumte, als Beweise dafür bereits auf dem Tisch lagen. 

Wird Lauber Ende September tatsächlich aus dem Amt geworfen, muss sich die Gerichtskommission auf die Suche nach einem Nachfolger machen. Die Wahl würde in der Wintersession, in neuer Zusammensetzung des Parlaments, erfolgen.

So oder so wird die Bundesanwaltschaft über die aktuelle Legislatur hinaus im Parlament Thema bleiben. Immer lauter wird die Kritik, wie die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft geregelt ist. Seit 2011 sind die Ermittler des Bundes nicht mehr Teil des Justizdepartements, sondern werden von einer unabhängigen Aufsichtsbehörde überwacht. Der Fall Lauber hat dazu geführt, dass die Geschäftsprüfungskommission die Organisation nun erneut unter die Lupe nimmt. «Wir haben gemerkt, so geht es nicht weiter», sagt Aebischer. Man befinde sich in einer «katastrophalen Situation» – und zwar für alle Seiten. 

Noch mehr Ärger für Lauber

Bundesanwalt Michael Lauber hat keinen guten Tag: Erst hat die Gerichtskommission nicht zur Wiederwahl Ende September empfohlen, nun ist er auch noch vor dem Bundesstrafgericht abgeblitzt.

Lauber hatte am 27. Juni ein Ausstandsbegehren gegen den Präsidenten der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts, Giorgio Bomio, gestellt. Dieser hatte entschieden, dass Lauber und weitere Angehörige der Bundesanwaltschaft bei den Fifa-Verfahren in den Ausstand treten müssen.

Lauber wollte das für ungültig erklären lassen, weil Bomio sich gegenüber dem Baselbieter SP-Ständerat Claude Janiak kritisch zu Lauber geäussert haben soll. Was Bomio bestreitet.

Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts hat sich in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil auf Bomios Seite geschlagen und das Ausstandsgesuch als unbegründet abgewiesen.

Das Gericht hält es nicht für wahrscheinlich, dass sich der Bundesstrafrichter in der von Janiak beschriebenen Form geäussert und den Bundesanwalt regelrecht persönlich angefeindet hat. Selbst wenn er sich kritisch geäussert haben sollte, lasse dies nicht auf eine generelle Befangenheit schliessen.

(SDA/sf)

Bundesanwalt Michael Lauber hat keinen guten Tag: Erst hat die Gerichtskommission nicht zur Wiederwahl Ende September empfohlen, nun ist er auch noch vor dem Bundesstrafgericht abgeblitzt.

Lauber hatte am 27. Juni ein Ausstandsbegehren gegen den Präsidenten der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts, Giorgio Bomio, gestellt. Dieser hatte entschieden, dass Lauber und weitere Angehörige der Bundesanwaltschaft bei den Fifa-Verfahren in den Ausstand treten müssen.

Lauber wollte das für ungültig erklären lassen, weil Bomio sich gegenüber dem Baselbieter SP-Ständerat Claude Janiak kritisch zu Lauber geäussert haben soll. Was Bomio bestreitet.

Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts hat sich in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil auf Bomios Seite geschlagen und das Ausstandsgesuch als unbegründet abgewiesen.

Das Gericht hält es nicht für wahrscheinlich, dass sich der Bundesstrafrichter in der von Janiak beschriebenen Form geäussert und den Bundesanwalt regelrecht persönlich angefeindet hat. Selbst wenn er sich kritisch geäussert haben sollte, lasse dies nicht auf eine generelle Befangenheit schliessen.

(SDA/sf)

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