Kommentar zum Festplatten-Skandal bei der Zürcher Justiz
Verschweigen ist keine Lösung

Hochsensible Daten, die ins Zürcher Milieu gelangten. Und eine Behörde, die darüber schweigt. Wie die Zürcher Justizdirektion mit dem Datenskandal kommunikativ umgeht, ist ein Debakel für sich, findet Politik-Journalistin Lea Hartmann.
Publiziert: 02.12.2022 um 19:15 Uhr
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Aktualisiert: 02.12.2022 um 23:52 Uhr
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Lea HartmannRedaktorin Politik

Psychiatrische Gutachten, Privatadressen von Staatsangestellten, Handynummern von Polizisten: Dass vertrauliche Dokumente der Zürcher Justiz in die Hände des Milieus gelangt sind, ist brisant. Wie es dazu gekommen ist: ungeheuerlich. Nicht minder skandalös aber ist, wie die Justizdirektion des Kantons Zürich unter SP-Regierungsrätin Jacqueline Fehr mit dem Datenskandal umgeht.

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«Erst auf Druck der Medien wird jetzt informiert. Und auch das nur widerwillig und lückenhaft.»
Lea Hartmann, Journalistin Politik
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Statt zu informieren, zog die Behörde es seit 2020 vor, zu schweigen und zu hoffen, dass der Skandal nie publik würde. Als es dann doch geschah, schaffte sie nicht Transparenz, sondern verwedelte. «Ihre Darstellung der Fakten ist falsch und entspricht nicht den Tatsachen», schrieb die Direktion Blick zunächst.

Dabei ist es umgekehrt: Nicht Blick liegt falsch, sondern Fehrs Direktion. Selbst Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission des Kantonsrats sind überrascht vom Ausmass des Datenlecks. Obwohl sie laut Justizdirektion «im Detail» über die Angelegenheit informiert worden sein sollen.

Weil Festplatten nicht ordnungsgemäss gelöscht und entsorgt wurden, landeten hochsensible Daten im Zürcher Milieu.
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Mit den Fakten scheint es die Behörde selbst nicht so genau zu nehmen. Und schon gar nicht mit ihrem Informationsauftrag. Man hielt den Datenskandal und eine Untersuchung, die in diesem Zusammenhang lief, unter dem Deckel. Erst auf Druck der Medien wird jetzt informiert. Und auch das nur widerwillig und lückenhaft.

Transparenz ist nicht ein Wunsch, den Bürgerinnen und Bürger hegen dürfen. Sie ist gesetzliche Pflicht der Behörden.

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