Kein Teuerungsausgleich auf AHV-Zuschlag
SP-Wasserfallen stellt Berset zur Rede

Schlechte Nachricht für die Frauen: Sie sollen künftig nicht nur länger arbeiten, sondern auf dem AHV-Rentenzuschlag auch keinen Teuerungsausgleich erhalten. SP-Nationalrätin Flavia Wasserfallen will das nicht einfach so hinnehmen.
Publiziert: 11.05.2023 um 08:43 Uhr
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Aktualisiert: 11.05.2023 um 09:00 Uhr
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Ruedi StuderBundeshaus-Redaktor

Es war bei der AHV-Reform das grosse Versprechen an die Frauen: Im Gegenzug für die Erhöhung des Rentenalters auf 65 soll es für eine Übergangsgeneration einen Rentenzuschlag geben – lebenslang.

Doch nun kommt das böse Erwachen. Geht es nach dem Vorschlag des Bundesrats, soll der Rentenzuschlag vom Teuerungsausgleich ausgenommen werden. Bei hohen Inflationsraten wie den 2,8 Prozent vom vergangenen Jahr verliert der Rentenzuschlag so laufend an Wert.

«Die Kaufkraft des Rentenzuschlags schmilzt so von Jahr zu Jahr dahin», sagt SP-Nationalrätin Flavia Wasserfallen (44, BE). «Was im Abstimmungskampf als grosszügige Abfederung verkauft wurde, fällt nun zusammen.»

Der Bundesrat schlägt vor, den AHV-Rentenzuschlag der Frauen vom Teuerungsausgleich auszunehmen. «Damit wird eine neue Benachteiligung geschaffen», ärgert sich SP-Nationalrätin Flavia Wasserfallen.
Foto: Keystone
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Vorstoss im Parlament

In der Vernehmlassung haben Linke und Gewerkschaften bereits Widerstand markiert. Nun legt Wasserfallen mit einem Vorstoss im Parlament nach und stellt SP-Sozialminister Alain Berset (51) zur Rede.

Sie will vom Bundesrat via Interpellation wissen, ob er nicht doch noch bereit ist, den Rentenzuschlag für die Frauen der betroffenen Jahrgänge 1961 bis 1969 «wie sämtliche anderen Geldleistungen der AHV an die Lohn- und Preisentwicklung anzupassen?»

Wasserfallen betont dabei, dass weder in der Botschaft zur AHV-Reform noch in den Abstimmungserläuterungen des Bundesrates noch in den Hintergrundinformationen des Bundesamtes für Sozialversicherungen eine Erklärung oder ein Hinweis zu dieser restriktiven Ausgestaltung des Zuschlages zu finden sei.

Ausserhalb des Rentensystems

Tatsächlich wurde in der Debatte nur darüber gesprochen, dass der Rentenzuschlag ausserhalb des Rentensystems erfolgen soll. Bloss bezog sich dies darauf, dass der Zuschlag weder an die Ergänzungsleistungen noch an den Ehepaar-Plafonds angerechnet werden darf.

Damit wollte man entsprechende Kürzungen des Rentenzuschlags und damit eine Benachteiligung der betroffenen Frauen verhindern. «Mit dem Verzicht auf den Teuerungsausgleich wird eine neue Benachteiligung geschaffen», ärgert sich Wasserfallen.

In Kommission aufs den Tisch

Darüber dass der Vorschlag ausgerechnet aus dem Departement von Parteikollege Berset kommt, zeigt sich Wasserfallen nicht erfreut. Sie vermutet, dass allenfalls auch der von Finanzministerin Karin Keller-Sutter (59) verordnete Sparkurs für den Ausgleichsverzicht verantwortlich sein könnte. «Derzeit hat es alles mit Kostenfolge schwer im Bundesrat.»

Wasserfallen hofft nun, dass die Regierung die Vorlage noch korrigiert. Dem Vernehmen nach will Berset tatsächlich über die Bücher gehen. Offen ist, ob er bei seinen Gspänli damit durchkommt.

Wasserfallen macht jedenfalls Druck: Sie will das Thema auch in der nächsten Sitzung der nationalrätlichen Sozial- und Gesundheitskommission auf den Tisch bringen. Ihr Ziel: «Wir müssen eine Korrektur zugunsten der Frauen erwirken.»

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