Karin Keller-Sutter zur Terroristen-Rücknahme
Dschihadreisende sollen vor Ort vor Gericht

US-Präsident Donald Trump fordert die europäischen Staaten zur Rücknahme ihrer Dhschihadreisenden auf. FDP-Bundesrätin Karin Keller-Sutter möchte solche aber lieber vor Ort vor Gericht bringen.
Publiziert: 19.02.2019 um 16:17 Uhr
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Aktualisiert: 25.11.2020 um 16:23 Uhr
«Ich würde es bevorzugen, wenn sie vor Ort beurteilt würden», sagt Bundesrätin Karin Keller-Sutter zur möglichen Rückkehr von Schweizer Dschihadreisenden.
Foto: Keystone
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US-Präsident Donald Trump fordert von den europäischen Staaten, dass sie in Syrien gefangene IS-Kämpfer aus ihren Ländern zurücknehmen und vor Gericht zu stellen. Wenn die Verbündeten nicht reagierten, seien die USA gezwungen, die Kämpfer auf freien Fuss zu setzen.

Auch die Schweiz wäre von einer solchen Massnahme betroffen. Nun stellt sich Justizministerin Karin Keller-Sutter gegen eine solche Rückkehr. «Ich würde es bevorzugen, wenn sie vor Ort beurteilt würden», sagte die Bundesrätin in einem Gespräch mit dem Westschweizer Radio RTS.

Sicherheit der Bevölkerung als absolute Priorität

Sie habe beim Treffen in Bukarest Gelegenheit gehabt, sich mit den EU-Innenministern auszutauschen. Sie seien zurückhaltend, was die Rückführung von Dschihadreisenden anbelange. Es würden sich sehr komplexe Fragen stellen, sagte Keller-Sutter im Interview.

Absolute Priorität habe für sie die Sicherheit der Schweizer Bevölkerung und dann auch die Sicherheit der Schweizer Einsatzkräfte. Da stelle sich die Frage, ob man Schweizer einer Gefahr aussetzen könne für Leute, die freiwillig ausgereist seien, um in Syrien und Irak Krieg zu führen.

Es dürften doch nicht Schweizer gefährdet werden, um die IS-Kämpfer aus einem Ort herauszuholen, wo sie sich freiwillig hinbegeben hätten. Sie vor Ort abzuurteilen, sei aber ebenfalls schwierig.

Schwierig für Schweizer Gerichte

Und Schweizer Gerichte müssten etwa beurteilen, was sich in Syrien zugetragen habe. «Es ist schon schwierig, hier Kriminellen etwas nachzuweisen», sagte sie weiter. Da könne man sich vorstellen, wie schwierig das im Fall von Schweizer Dschihadreisenden sei. Sie müssten beurteilt werden für ein Verhalten, das sie in Syrien an den Tag gelegt hätten.

Von den seit 2001 vom Nachrichtendienst des Bundes (NDB) erfassten 93 Dschihad-Reisenden aus der Schweiz hatten sich 78 nach Syrien und in den Irak begeben. Insgesamt sollen 33 Personen gestorben sein, in 27 Fällen wurde dies bestätigt. 16, davon 13 bestätigt, sollen in die Schweiz zurückgekehrt sein. (SDA)

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