Kampf gegen «Woke-Wahnsinn»
SVP will Fasnächtler vor Strafe schützen

Die SVP weitet ihren «Kampf gegen die Woke-Kultur» auf die Fasnacht aus. Sie will Personen schützen, die politisch nicht korrekte Kostüme tragen.
Publiziert: 12.02.2023 um 11:55 Uhr
SVP-Nationalrat Peter Keller will von der Regierung wissen, ob sie auch finde, dass Fasnachtsverkleidungen nicht unter die Antirassismus-Strafnorm fallen.
Foto: keystone-sda.ch
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Die SVP nimmt die Fasnacht zum Anlass, um ihren vor einigen Tagen angekündigten «Kampf gegen die Woke-Kultur» weiterzutreiben. Sie fürchtet sich davor, dass Fasnächtler dicke Post von der Staatsanwaltschaft erhalten, weil sie in einem politisch unkorrekten Kostüm durch die Strassen ziehen.

Wie die «SonntagsZeitung» berichtet, verlange SVP-Generalsekretär und Nationalrat Peter Keller (51) vom Bundesrat, in dieser Frage Farbe zu bekennen, schreibt das Blatt.

Keller habe dazu einen parlamentarischen Vorstoss eingereicht. Er wolle darin von der Regierung wissen, ob sie auch finde, dass Fasnachtsverkleidungen nicht unter die Antirassismus-Strafnorm fallen. Zudem verlange er einen Vorschlag, wie der Staat Personen, die ein nicht ganz politisch korrektes Kostüm tragen, vor strafrechtlicher Verfolgung schützen kann.

Rechtshilfe-Fonds für «Wokeness-Opfer»

Gleichzeitig prüfe die Partei gemäss «SonntagsZeitung» derzeit «einen Rechtshilfe-Fonds für Wokeness-Opfer». Heisst: Wer künftig wegen einer beanstandeten Verkleidung rechtliche Probleme bekommt, der oder dem bezahlt die SVP allenfalls eine Rechtsvertretung.

Ein Blick ins vergangene Jahr zeigt, dass die Befürchtungen nicht völlig unbegründet sind. November 2022 im Appenzellischen: Bei einer Fasnachts-Stubete war plötzlich ein Jodler mit schwarz angemaltem Gesicht, Kraushaarperücke, Trommel und Bastrock auf die Bühne getreten. Er sorgte damit für einen Rassismus-Eklat. Der Vorwurf: «Blackfacing» – wenn sich Weisse schminken, um Schwarze darzustellen.

«Kontext der Fasnacht»

Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) nannte die Vorführung «eindeutig geschmacklos und rassistisch». Mit der Darbietung und Verkleidung würden kolonial-rassistische Stereotype wiedergegeben und schwarze Personen zur allgemeinen Belustigung herabgesetzt. Die EKR forderte von den zuständigen Strafbehörden, einen möglichen Straftatbestand zu prüfen.

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Appenzell Ausserrhoden eröffnete ein Strafverfahren. Es wurde wieder eingestellt. Zwar habe sich die Aufführung «typischer Elemente des ‹Blackfacing›» bedient, heisst es in der Einstellungsverfügung. Der Darsteller habe sich hingegen nicht rassistisch oder abwertend über Afrikaner geäussert. «Im Kontext der Fasnacht» sei der «Tatbestand der Rassendiskriminierung nicht per se erfüllt». (oco)


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