Masken-Sündern drohen 100 Franken Busse
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Ab Februar Corona-Strafen:Masken-Sündern drohen 100 Franken Busse

Ab Februar hagelts Corona-Strafen
Masken-Sündern drohen 100 Franken Busse

Ab Anfang Februar drohen Corona-Sündern Bussen, wenn sie keine Maske tragen wollen oder sich mit zu vielen Leuten treffen. BLICK beantwortet die wichtigsten Fragen.
Publiziert: 28.01.2021 um 16:14 Uhr
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Aktualisiert: 10.03.2021 um 13:46 Uhr
Wer keine Maske trägt, dem droht künftig eine Busse.
Foto: Keystone
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Corona-Sünder können doch schon gebüsst werden. Was soll das Ganze?
Es stimmt, wer die Corona-Regeln nicht einhält, kann schon heute bestraft werden – allerdings nur im ordentlichen Strafverfahren. Und das ist aufwendig und teuer. Theoretisch wären Bussen bis maximal 10'000 Franken möglich, doch den ganzen Justizapparat in Bewegung zu setzen, weil jemand keine Maske trägt, wäre unverhältnismässig. Es geht letztlich darum, die Polizei zu entlasten, die nun neu an Ort und Stelle büssen kann. Die Rechtsgrundlage dafür hatte das Parlament schon im Dezember geschaffen, am Mittwoch legte der Bundesrat in einer Verordnung die Bussen im Detail fest.

Gibt es denn ab sofort Bussen?
Nein, die Verordnung tritt erst ab 1. Februar in Kraft.

Was alles wird gebüsst?
Vor allem Verstösse gegen die Maskentragepflicht und die Fünf-Personen-Regel. Weitere Bussen sind bei Nichtbeachtung der Sitzpflicht in Hotelrestaurants wie auch für Veranstalter möglich.

Ich kann gebüsst werden, wenn ich mich im Hotelrestaurant nicht hinsetze?
Ganz genau. Hier ist eine Busse von 100 Franken möglich.

Was, wenn ich mich mit mehr als vier Freunden gleichzeitig treffe?
Das ist je nach Kontext unterschiedlich. Im privaten Raum drohen dem Gastgeber einer Veranstaltung mit mehr als fünf Leuten 200 Franken Busse. Die einzelnen Gäste können mit 100 Franken Busse bestraft werden. Vergleichsweise günstig kommt der Verstoss gegen die Fünf-Personen-Regel im öffentlichen Raum zu stehen: Das schlägt mit 50 Franken zu Buche.

Gibt es Bussen, wenn ich mich nicht an die Abstandsregeln halte?
Nein. In der Verordnung des Bundesrates wird das nicht erwähnt – wohl auch, weil es sehr schwer umzusetzen wäre.

Wie hoch ist die Busse, wenn ich keine Maske tragen will?
Grundsätzlich droht eine Busse von 100 Franken, es kommt aber auch auf den Ort an. Klar ist der Fall im öffentlichen Verkehr, am Bahnhof oder in Läden und anderen öffentlich zugänglichen Innenräumen – hier kann gebüsst werden. Ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren und Personen mit medizinischem Attest. Vorgeschrieben ist die Maske auch in belebten Fussgängerzonen und Dorfkernen, allerdings verzichtet der Bundesrat hier auf Ordnungsbussen.

Im Büro gilt Maskenpflicht. Gibt es da auch eine Busse, wenn sich jemand weigert, den Mundschutz zu tragen?

Nein. Büroräumlichkeiten sind nicht bei den Ordnungsbussen erfasst. Laut Bundesamt für Gesundheit (BAG) liegt es in der Verantwortung der Arbeitgeber, dafür zu sorgen, dass die Maskenpflicht umgesetzt wird. Sie können Masken-Verweigerer aber via Arbeitsrecht sanktionieren, also beispielsweise Verwarnungen aussprechen.

Was ist mit Leuten, die ihre Maske nur über den Mund aber nicht über die Nase tragen? Gibt es da auch Bussen?

Theoretisch ist das möglich, aber unwahrscheinlich. Beim BAG heisst es zwar, dass «prinzipiell auch die Pflicht, die Maske korrekt zu tragen» mitgemeint sei. Doch die Bevölkerung wisse durchaus, wie man Maske trägt. Wenn jemandem der Mundschutz versehentlich falsch sitzt, solle lieber erst verwarnt werden. Erst bei «anschliessender Renitenz» – wenn sich also jemand partout weigert, die Maske über die Nase zu ziehen – findet das BAG, dass die Polizei zu Bussen greifen soll. Ob die Patrouille hier den Bussenzettel zückt, ist aber letztlich deren Entscheid.

Ich bin schon gegen Corona geimpft oder habe eine Erkrankung hinter mir. Bekomme ich trotzdem eine Busse wenn ich keine Lust aufs Maskentragen habe?

Ja, es gibt punkto Ordnungsbussen nur Ausnahmen für Kinder unter 12 sowie für Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können.

Das stört mich, dagegen will ich demonstrieren! Aber halt, bekomme ich dann auch eine Busse?
Es kommt darauf an, wie. Die Maske ist auch hier Pflicht und Nichttragen kann mit 100 Franken gebüsst werden. Die Fünf-Personen-Grenze gilt nach Vorgaben des Bundes aber nicht für politische Kundgebungen. Demos oder Unterschriftensammlungen sind nach wie vor erlaubt. Allerdings können die Kantone hier strenger sein: Im Kanton Bern etwa darf man maximal zu fünft demonstrieren.

Habe ich jetzt ständig die Polizei im Nacken, die kontrolliert, ob ich mich auch brav an die Corona-Regeln halte?
Nein, es ist nicht die Idee, dass die Polizei bis in die eigene Stube kontrollieren kommt. «Eine Jagd auf Maskensünder wird es nicht geben», betonte Roger Schneeberger (63) von der Konferenz der kantonalen Polizei- und Justizdirektoren schon im November, als der entsprechende Parlamentsentscheid fiel. Man werde zuerst das Gespräch suchen und nur Uneinsichtige büssen. (gbl)

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