Ja zum Nachrichtendienst-Gesetz
Nationalrat will mehr Schnüffelstaat

Das neue Nachrichtendienstgesetz ist unter Dach und Fach. Der Nationalrat hat am Dienstag die letzte Differenz zum Ständerat ausgeräumt.
Publiziert: 22.09.2015 um 13:15 Uhr
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Aktualisiert: 05.10.2018 um 17:18 Uhr

Das letzte Wort könnte allerdings das Stimmvolk haben, denn die Gegner wollen das Referendum ergreifen. Mit dem neuen Gesetz dürfte der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) Telefone abhören, Privaträume verwanzen und in Computer eindringen. Die Gegner warnen vor Lauschangriff und Totalüberwachung. Verteidigungsminister Ueli Maurer versicherte, die neuen Überwachungsmöglichkeiten würden gezielt eingesetzt, nur in etwa zehn Fällen pro Jahr. Massnahmen wie das Verwanzen von Privaträumen oder das Eindringen in Computer wären zudem genehmigungspflichtig: Zustimmen müsste jeweils neben dem Verteidigungsminister ein Richter des Bundesverwaltungsgerichts.

Die weiteren Entscheide der grossen Kammer von heute:

BANKGEHEIMNIS: Der Nationalrat will keine neue Sorgfaltspflichten für Banken einführen. Die Vorschläge des Bundesrates, strengere Regeln für unversteuerte Gelder einzuführen, sind am bürgerlichen Widerstand gescheitert. Das neue Gesetz käme den Bankensektor teuer zu stehen und würde dessen Wettbewerbsfähigkeit schaden, argumentierte die Mehrheit. Der Nationalrat beschloss, mit 126 zu 56 Stimmen, nicht auf die Vorlage einzutreten. Tritt auch die grosse Kammer nicht auf die Vorlage ein, ist diese vom Tisch. Der Bundesrat will dafür sorgen, dass auch für Kunden aus Ländern, mit welchen die Schweiz nicht automatisch Informationen austauscht, strengere Regeln gelten.

Das neue Gesetz bilde eine seriöse Basis für die Arbeit des Nachrichtendienstes, sagte Ueli Maurer. Die Gegner wollen jedoch das Referendum ergreifen (Archiv).
Foto: KEYSTONE/PETER SCHNEIDER

TRANSPORTFLUGZEUGE: Der Nationalrat will keine Transportflugzeuge kaufen. Zwar stimme er einer Motion aus dem Ständerat zunächst zu, stiess den Entscheid aber wenig später wieder um. Der Vorstoss forderte einen Vorschlag für die Beschaffung von einem oder mehreren Transportflugzeugen für militärische oder humanitäre Einsätze bis spätestens 2018. Verteidigungsminister Ueli Maurer kündigte an, dass dies vom VBS ohnehin geprüft werde. Die SVP stemmte sich jedoch gegen die Motion, weil sie keine Flugzeuge für Auslandeinsätze auf Kosten anderer Rüstungsvorhaben beschaffen will. Auch ein Teil der Linken und Mitglieder anderer Fraktionen waren dagegen. Sie wollen aus unterschiedlichen Gründen bei der heutigen Mietlösung bleiben.

ARMEE: Die Armee darf weiterhin die zivilen Behörden am World Economic Forum (WEF) in Davos unterstützen. Nach dem Ständerat hat der Nationalrat einem Entwurf des Bundesrates zugestimmt. Chancenlos blieb ein Antrag der SP, einen Drittel der Sicherheitskosten auf Graubünden und die WEF-Organisatoren zu überwälzen. Der Entwurf des Bundesrates sieht vor, in den Jahren 2016 bis 2018 jeweils bis zu 5000 Armeeangehörige einzusetzen. Zum Einsatz kamen in den vergangenen Jahren jeweils rund 3500. Gleich bleiben sollen die Aufgaben der Armee. Dazu gehören der Objekt- und Personenschutz, die Wahrung der Lufthoheit und Sicherheit im Luftraum sowie die logistische Unterstützung. Das Geschäft ist nun bereit für die Schlussabstimmung.

ARMEEIMMOBILIEN: Der Nationalrat hat Kredite im Umfang von rund 468 Millionen Franken für Armeebauten einstimmig gutgeheissen. Der grösste Teil des Geldes wird für die Instandsetzung älterer Liegenschaften benötigt. Fast 72 Millionen Franken sind für die Sanierung der Mannschaftskaserne auf dem Waffenplatz Thun BE vorgesehen, weitere 55 Millionen Franken fliessen in Erneuerungen auf dem Waffenplatz Isone TI. Total 65 Millionen Franken werden für den Schutz des Kommunikationsnetzes der Armee ausgegeben. Weitere Kredite betreffen den Militärflugplatz Emmen LU oder eine Seilbahn zu einer militärischen Radarstation. Der Ständerat hat die Immobilienbotschaft des Verteidigungsdepartements bereits abgesegnet.

ERGÄNZUNGSLEISTUNGEN: Bezüger von Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV sollen künftig mehr Geld für die Wohnungsmiete erhalten. Der Nationalrat zeigte sich mit diesem Vorschlag des Bundesrats im Grundsatz einverstanden. Im Detail hat er noch nicht darüber beraten - er entschied lediglich, die Vorlage einzeln zu behandeln und nicht in die anstehende Reform der Ergänzungsleistungen (EL) zu integrieren. Der Entscheid fiel mit 97 zu 87 Stimmen bei 4 Enthaltungen - gegen den Willen von FDP und SVP. Die Höchstbeträge sind letztmals 2001 angepasst worden. Da die Mieten seither deutlich gestiegen sind, möchte der Bundesrat die Beträge erhöhen.

BERUFLICHE VORSORGE: In der beruflichen Vorsorge sollen Versicherte, welche die Anlagestrategie für ihr Vorsorgeguthaben selbst wählen, künftig auch das Risiko dafür tragen. Der Nationalrat hat eine Gesetzesrevision ohne Gegenstimmen angenommen. Betroffen sind ausschliesslich Personen mit einem Jahreslohn von über 126'900 Franken und Vorsorgeeinrichtungen, die nur im überobligatorischen Teil tätig sind. Damit die Versicherten trotzdem einen gewissen Schutz haben, müssen die Vorsorgeeinrichtungen mindestens eine Strategie mit risikoarmen Anlagen anbieten. Verzichten will der Nationalrat aber auf die Zustimmung des Ehegatten oder des eingetragenen Partners bei der Wahl einer Anlagestrategie. Das Geschäft geht nun an den Ständerat.

STANDORTFÖRDERUNG: Die Räte streiten weiter über die Standortförderung. Noch immer nicht einig sind sie sich darüber, wie viel Geld für die Förderung von E-Government zur Verfügung stehen soll. Der Nationalrat will den vom Ständerat beschlossenen Betrag um gut 5 Millionen Franken kürzen. Für die Tourismusförderung hingegen möchte er mehr Geld ausgeben: Mit 94 zu 87 Stimmen beschloss der Nationalrat, das Budget von Schweiz Tourismus für die nächsten vier Jahre um fast 10 Millionen auf 230 Millionen Franken zu erhöhen. Ohne zusätzliche Werbung drohten ein Rückgang der Übernachtungen und Umsatzeinbussen von 11 Millionen Franken, warnte CVP-Sprecher Markus Ritter (SG). Für die Aufstockung hatte sich der Ständerat ausgesprochen, der Nationalrat lehnte diese jedoch zunächst ab.

SCHNEESPORT: Der Bund soll die Bevölkerung darin unterstützen, mehr Schneesport zu treiben. Aus Sicht des Parlamentes braucht es dazu aber keine obligatorische Schneesportwoche. Der Nationalrat ist stillschweigend auf die Linie des Ständerates eingeschwenkt. Die kleine Kammer hatte einen Eingriff in die Autonomie der Kantone befürchtet. Den Anstoss gab eine Motion von Dominique de Buman (CVP/FR). Er forderte, dass der Bundesrat dem Parlament verschiedene Massnahmen unterbreitet, mit denen der Anteil der Schneesport treibenden Bevölkerung gesteigert werden kann. Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung.

GESUNDHEIT: Der Nationalrat stört sich daran, dass für medizinische Leistungen unterschiedliche Preise vergütet werden, je nachdem, wer bezahlt. Der Bundesrat muss nun in einem Bericht aufzeigen, wie die Preise der obligatorischen Krankenversicherung und der Unfall-, Invaliden- und Militärversicherung angeglichen werden können. Der Nationalrat hat ein entsprechendes Postulat seiner Gesundheitskommission stillschweigend gutgeheissen. Der Bundesrat muss weiter prüfen, wie die Gleichbehandlung der Versicherten bei der Nichtberufsunfallversicherung sichergestellt werden kann. (SDA)

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