Internationales Gremium Greco ist unzufrieden
Schlechte Noten für die Schweiz bei Korruptionsbekämpfung

Das internationale Anti-Korruptionsgremium Greco ist mit der Umsetzung eines Teils seiner Empfehlungen durch die Schweiz nicht zufrieden. Insbesondere die Mandatssteuer von Richtern besteht weiterhin, und ein Disziplinarsystem für eidgenössische Richter fehlt.
Publiziert: 11.05.2023 um 15:49 Uhr
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Aktualisiert: 11.05.2023 um 15:59 Uhr

Das internationale Anti-Korruptionsgremium Greco ist mit der Umsetzung eines Teils seiner Empfehlungen durch die Schweiz nicht zufrieden. Insbesondere die Mandatssteuer von Richtern besteht weiterhin, und ein Disziplinarsystem für eidgenössische Richter fehlt.

Überhaupt habe die Schweiz nach wie vor nur fünf von zwölf Empfehlungen zufriedenstellend umgesetzt oder bearbeitet, teilte die Staatengruppe des Europarats gegen Korruption (Greco-Gremium) am Donnerstag im Nachtrag zum zweiten Evaluationsbericht über die Schweiz mit.

Bei sieben Empfehlungen haperts

Von den übrigen sieben Empfehlungen sind demnach weiterhin fünf teilweise und zwei nicht umgesetzt. Unter Letztere fallen Empfehlungen für die eidgenössischen Gerichte. Mandatssteuern und Spenden von Richtern an ihre Parteien seien weiterhin nicht verboten, bemängelt die Greco.

Die Angaben zu den Interessenbindungen der National- und Ständeräte sind immer noch unzureichend. (Archivbild)
Foto: GAETAN BALLY

Immerhin würden die neuen Transparenzregeln für die Parteienfinanzierung die Offenlegung von Mandatssteuern durch gewählten Mandatsträger wie etwa Richter vorschreiben, auch wenn diese 15'000 Franken nicht übersteigen.

Fehlende Sanktionen

Ferner fehlten andere Sanktionen als die Amtsenthebung bei Verstössen gegen die Amtspflichten durch eidgenössische Richter der ersten Instanz. Bei Mitgliedern des Bundesgerichts gebe es in solchen Fällen lediglich die Nichtwiederwahl.

Fortschritte sieht die Staatengruppe in einer laufenden Arbeit der Gerichtskommission. Die Kommission will zur Vorauswahl bei der Richterberufung einen Fachbeirat schaffen und so die Objektivität erhöhen.

Weiter begrüsst die Greco den Verhaltenskodex des Bundespatentgerichts und die vom Bundesverwaltungsgericht dafür eingesetzte Arbeitsgruppe zur Überführung der Ethikcharta in einen Kodex. Damit sieht sie die Empfehlung zur Schaffung von Standesregeln teilweise erfüllt.

Mehr Transparenz gefordert

Der Transparenz bei Parlamentsangehörigen attestiert das Gremium Stillstand. Angaben zur Interessenbindung enthalten demnach weiterhin keine quantitativen Daten, also Angaben zur Honorierung der Mandate. Zwar machte die Schweiz hier laufende Arbeiten geltend, Konkretes fehlt der Greco aber.

Die Forderung nach einem Verhaltenskodex für Parlamentarierinnen und Parlamentarier beurteilte die Greco als teilweise umgesetzt. Ganz umgesetzt wurde dies in einem Leitfaden. Die Büros der beiden Räte erinnern zudem die Mitglieder jedes Jahr an die Meldepflicht für Mandate.

Dass die Einhaltung der Meldepflicht und der übrigen Verhaltensregeln allein durch die Zivilgesellschaft obliegt, reicht der Greco aber nicht. Das Parlament sollte dazu selbst ein System schaffen. Die Sanktionen bei Verstössen gegen die Meldepflicht hält das Gremium für angemessen. Zu den Kritikpunkten soll die Schweiz dem Gremium bis Ende Jahr Informationen liefern. (SDA)

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