Geldsegen für Rückkehrer
Schweizer Renten fliessen bald auch nach Albanien

Es sind gute Nachrichten für albanische Seniorinnen und Senioren: Bald sollen Schweizer AHV- und IV-Renten auch nach Albanien ausbezahlt werden.
Publiziert: 05.12.2022 um 12:12 Uhr
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Lea HartmannRedaktorin Politik

Geld oder Heimat? Albanerinnen und Albaner, die jahrzehntelang in der Schweiz gelebt und gearbeitet haben, müssen sich bei der Pensionierung entscheiden. Kehren sie für ihren Lebensabend in ihr Herkunftsland zurück, erhalten sie keine AHV-Rente – obwohl sie Beiträge dafür gezahlt haben. Der Grund ist ein fehlendes Abkommen zwischen Albanien und der Schweiz, das die Auszahlung der AHV- und IV-Renten regelt. Albanien ist der einzige Balkanstaat, mit dem es keine solche Vereinbarung gibt. Noch nicht.

Denn unterzeichnet ist ein solches Abkommen bereits. Albanien hatte deswegen schon vor fünf Jahren bei der Schweiz angeklopft. Aufgrund der Corona-Pandemie hatte sich der Abschluss des Vertrags verzögert. Nun fehlt nur noch das grüne Licht des Parlaments. Am Montag entscheidet der Nationalrat – das Ja dürfte eine reine Formsache sein. Anschliessend muss auch noch der Ständerat zustimmen.

Gewerkschaft freut sich

Hilmi Gashi von der Gewerkschaft Unia begrüsst, dass bald auch Renten nach Albanien fliessen. «Die soziale Sicherheit im Alter ist wichtig.» Die freie Wahl des Ortes, wo jemand nach der Pensionierung leben möchte, gehört aus seiner Sicht zu den Grundfreiheiten.

Der Skanderbeg-Platz im Zentrum von Albaniens Hauptstadt Tirana.
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«Es wird viele Leute geben, die in ihre Heimat zurückkehren werden, wenn es dieses Abkommen gibt», glaubt er. Schliesslich lässt sich mit einer Schweizer Rente in Albanien angesichts der tieferen Lebenshaltungskosten deutlich besser leben als in der Schweiz. Rund 3000 Albanerinnen und Albaner leben aktuell hierzulande.

Auch der Bund rechnet damit, dass die Auszahlung der Renten ins Ausland einige Albanerinnen und Albaner dazu bewegen wird, die Schweiz zu verlassen. Das könne zu Einsparungen führen, weil diese Personen dann beispielsweise keine Ergänzungsleistungen, Prämienverbilligungen oder Sozialhilfe mehr beziehen können.

Andererseits wird es künftig wegen des Abkommens mehr Rentenauszahlungen geben, da Personen neu Anspruch auf Gelder haben, die das bisher nicht hatten. Der Bund geht von Mehrkosten von 2,5 Millionen Franken pro Jahr aus.


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