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Gegenvorschlag zu SP
Noser fordert Dividendenverbot für grosse Härtefälle

Dividendenverbot für Firmen, die Kurzarbeitsentschädigungen beziehen, ist für FDP-Ständerat Ruedi Noser «pure Ideologie». Strengere Regeln brauche es hingegen bei den grossen Härtefall-Bezügern.
Publiziert: 20.02.2021 um 15:49 Uhr
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Aktualisiert: 20.02.2021 um 21:28 Uhr
Gianna Blum

Ende Dividende! Wenn es nach der SP geht, sollen Firmen, die im Corona-Jahr 2020 Kurzarbeitsentschädigungen bezogen haben, keine Dividenden mehr ausschütten dürfen. Anders als noch letztes Jahr zieht die Argumentation, dass es eben um Dividenden für das Corona-freie 2019 handle, nicht mehr, sagt SP-Co-Präsidentin Mattea Meyer (33) gegenüber BLICK.

Für den FDP-Ständerat Ruedi Noser (59) ist das der falsche Ansatz – und die falsche Debatte. «Von der Kurzarbeitsentschädigung profitieren nicht die Firmen, sondern die Angestellten», sagt er. Ziel davon sei schliesslich, dass Firmen ihre Leute in den harten Corona-Zeiten nicht entlassen müssen – und das Geld erhalten letztlich auch die Angestellten.

Die Unternehmen dabei als Profiteure darzustellen, ist für Noser «pure Ideologie», bei dem es der SP mehr um Profilierung als um konkrete Lösungen gehe. «Man kann doch nicht Firmen bestrafen, die mittels Kurzarbeit Entlassungen verhindern.»

«Pure Ideologie»: Von der SP-Forderung, dass Firmen, die Kurzarbeitsentschädigung beziehen, keine Dividenden ausschütten, hält FDP-Ständerat Ruedi Noser gar nichts.
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Keine Dividenden bei grossen Härtefall-Bezügern

Doch auch Noser ist für ein Dividendenverbot. Und zwar dann, wenn ein Unternehmen, das eine gewisse Grösse hat, Härtefall-Gelder bekommt. Der Bundesrat hat für solch grosse Betriebe gerade ein Loch gestopft: Bislang konnten Firmen mit Standorten in mehreren Kantonen kaum von den Härtefallgeldern profitieren, unter anderem nicht klar war, welcher Kanton zuständig ist. Künftig will der Bund sie direkt unterstützen, drei Milliarden Franken sind dafür reserviert, wie Finanzminister Ueli Maurer (70, SVP) ankündigte.

Für diese «Grossen» wünscht sich Noser strengere Regeln: zum einen ein Dividendenverbot. Zudem soll untersagt werden, dass eine Firma, die Härtefallgelder bekommen hat, im kommenden Jahr verkauft werden kann. Er habe nicht die KMU im Sinn, betont der Zürcher Ständerat – hier sollen die Kantone auch zuständig bleiben.

Diskussion in der WAK

Entsprechende Vorschläge will der Ständerat kommenden Dienstag in der Wirtschaftskommission (WAK) einbringen – wenn diese die neuen Vorschläge des Bundesrates zur Änderung des Covid-Gesetzen und den Nachtragskrediten diskutiert. Für beide braucht es den Segen des Parlamentes, bevor sie in Kraft treten können.

Da der Bund bei den grösseren Firmen direkt unterstützen will, brauche es ein Konzept, sagt Noser. Klar ist für ihn auch, dass es keine Unterstützung für jene geben darf, die trotz geschlossenen Läden noch Gewinn erzielen – wie etwa Migros oder Coop.

«Man muss auch darüber reden, dass sie ab einer bestimmten Summe auch Gelder zurückzahlen», so Noser weiter. Denn es gehe nicht an, dass künftige Gewinne mit A-fonds-perdu-Beiträgen des Staates finanziert werden.


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