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Für Terroranschlag ausgebildet
Bund will gefährlichem IS-Kämpfer Pass entziehen

Das Staatssekretariat für Migration hat ein weiteres Ausbürgerungsverfahren gegen einen Schweizer IS-Kämpfer eingeleitet. Der Genfer Daniel D. (25) gilt als einer der gefährlichsten Schweizer Dschihadisten.
Publiziert: 16.04.2020 um 10:18 Uhr
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Aktualisiert: 25.11.2020 um 16:23 Uhr

Der Bund will einem weiteren IS-Kämpfer die Schweizer Staatsbürgerschaft entziehen. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat ein Ausbürgerungsverfahren gegen Daniel D.* (25) eingeleitet. Das geht aus einer Meldung im Bundesblatt hervor.

D. soll sich in einem Gefängnis im Norden Syriens befinden. Kurdische Milizen hatten den IS-Kämpfer vergangenen Sommer verhaftet, wie die «SonntagsZeitung» berichtete. D. gilt laut der Zeitung als einer der gefährlichsten Schweizer Dschihadisten. Der schweizerisch-spanische Doppelbürger, der in Genf aufgewachsen ist und den Kampfnamen Abu Ilias al-Swissri trägt, sei 2017 auf einer Interpol-Liste aufgetaucht.

Dort waren 173 IS-Kämpfer gelistet, die für Terroranschläge im Ausland ausgebildet worden sein sollen, wie Recherchen des «Guardian» damals zeigten. Offenbar soll D. die Absicht gehabt haben, in der Schweiz einen Anschlag durchzuführen.

Mehrere Schweizer Staatsbürger sind in den letzten Jahren in den «Heiligen Krieg» gezogen. (Symbolbild)
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Schon zwei Dschihadisten ausgebürgert

Der Westschweizer IS-Anhänger ist bereits der dritte Dschihadist, dem die Schweiz das Bürgerrecht entziehen will. Der erste IS-Kämpfer, dem der rote Pass weggenommen wurde, war ein schweizerisch-türkischer Doppelbürger, der für den Islamischen Staat Propaganda betrieben und Kämpfer rekrutiert hatte. Er wurde im vergangenen Herbst ausgebürgert. Anfang Jahr folgte ein zweites Ausbürgerungsverfahren gegen eine Schweizer IS-Braut, die mit ihren Kindern in den Dschihad gezogen war.

Der Bund kann Personen Schweizer Bürgerrecht entziehen, wenn sie den Interessen oder dem Ruf der Schweiz erheblichen Schaden zugefügt haben und damit die Sicherheit des Landes gefährden. Voraussetzung ist, dass sie noch eine andere Staatsbürgerschaft haben. (lha)

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