Für Energie-Mangellage
Bundesrat regelt Betrieb von Reservekraftwerken und Notstromgruppen

Wird im Winter der Strom knapp, sollen Reservekraftwerke und Notstromgruppen über die Engpässe hinweghelfen. Der Bundesrat hat die für deren Betrieb nötige Verordnung in Kraft gesetzt.
Publiziert: 21.12.2022 um 10:55 Uhr

Diese regelt den Betrieb der für die Reserve bezeichneten Anlagen für die Zeit ab Donnerstag (22. Dezember) bis am 31. Mai 2023, wie das Bundesamt für Energie mitteilte. Für die Anlagen werden Grenzwerte der Luftreinhalteverordnung und die Beschränkung der Anzahl Betriebsstunden vorübergehend aufgehoben.

Massnahmen zu Begrenzung des Lärms und der Luftschadstoffe legt das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) mit den Betriebsbewilligungen der Anlagen individuell fest.

(SDA)

Installation einer Turbine des Reservekraftwerks in Birr AG. Der Bundesrat hat die Verordnung für den Betrieb solcher Anlagen gutgeheissen und in Kraft gesetzt. (Archivbild)
Foto: MICHAEL BUHOLZER
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