«Es braucht Garantien von der EU»
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Arbeitgeberverband:«Es braucht Garantien von der EU»

Fünf-Tage-Angebot an Brüssel
Selbst der SGB signalisiert Zustimmung

Die Ankündigung von Travailsuisse-Präsident Adrian Wüthrich, Hand zu bieten für eine Voranmeldefrist von nur noch fünf Tagen, sorgt für Aufsehen. Der Gewerkschaftsbund signalisiert, dass man mit ihm reden kann. Die Arbeitgeber, aber auch die Süddeutschen sind erfreut.
Publiziert: 07.07.2022 um 01:19 Uhr
Pascal Tischhauser und Matthias Kempf

Der Kleine hat den Grossen auf dem falschen Fuss erwischt: Frühmorgens musste der Chefökonom des mächtigen Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB), Daniel Lampart (54), wegen des Vorpreschens des Juniorpartners Red und Antwort stehen.

Im Blick-Interview hatte Adrian Wüthrich (42) am Mittwoch ein Tabu gebrochen. Der Präsident des Arbeitnehmerverbands Traivailsuisse ist bereit, Hand zu reichen für die Verkürzung der Voranmeldefrist für ausländische Firmen von acht auf fünf Tage. Und so zur Lösung der Probleme mit der EU beizutragen. Noch vor wenigen Jahren hatte Aussenminister Ignazio Cassis (61) einen Sturm der Entrüstung ausgelöst, als er das forderte. Jetzt plötzlich gelten die Gewerkschaften nicht mehr als Bremser im Poker mit Brüssel.

Keine Frist bei Notfällen

Auf Radio SRF legte darauf Lampart dar: «Wir haben immer gesagt, dass wir bei der Voranmeldefrist gesprächsbereit sind – wenn es konkrete Probleme gibt.» Gegenüber Blick konkretisiert er: «Wir sind den Firmen aus dem EU-Raum schon bislang sehr entgegengekommen.» Wenn es Probleme gebe, «helfen wir mit, Lösungen zu finden». Bei Krankheit und in Notfällen entfalle die Voranmeldezeit schon jetzt gänzlich. «Wir sind keine Ideologen. Man muss aber wissen: Mit einer kürzeren Voranmeldefrist wird es schwieriger, Firmen zu kontrollieren, die irreführende Angaben machen.» Das seien oft die schlimmsten Fälle, betont der Chefökonom. Am wichtigsten sei aber, «dass der eigenständige Lohnschutz gewährleistet bleibt».

Der Chefökonom des Gewerkschaftsbundes, Daniel Lampart, stellt klar: Bei Krankheit und in Notfällen entfällt die Frist bereits.
Foto: Keystone
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Zwar hat Wüthrich erstmals eine Zahl genannt. Ansonsten sind die beiden Gewerkschaftsdachverbände nicht weit auseinander. Schon am 12. Dezember 2019 hatte SGB-Boss Pierre-Yves Maillard (54) im Blick erklärt: «Bei der Anwendung der Acht-Tage-Regel waren wir immer flexibel, solange wir damit die Löhne weiterhin effizient verteidigen können.»

Garantien gefordert

Vor allem beim Arbeitgeberverband unter Präsident Valentin Vogt (61) kam Wüthrichs Äusserung gut an. Dennoch schränkt Sprecher Andy Müller ein: Es sei zwar positiv, dass sich die Gewerkschaften bewegten, «aber das reicht noch nicht». Die Gewerkschaften wollten den Lohnschutz komplett von der dynamischen Rechtsübernahme ausklammern und auch von der EU-Gerichtsbarkeit ausnehmen. «Das wird die EU nicht mitmachen», meint er.

Müller räumt jedoch ein: «Es braucht tatsächlich Garantien der EU beim Lohnschutz, und Brüssel müsste den Sozialpartnern auch zusichern, dass sie weiterhin die Einhaltung der Arbeits- und Lohnregelungen überprüfen können.»

Freude in Deutschland

Selbst in Süddeutschland sorgt Wüthrich für Aufsehen. Uwe Böhm von der Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee zeigt sich überrascht und erfreut zugleich, dass sich etwas bewegt in dieser Frage. «Fünf Tage sind ein Schritt in die richtige Richtung», sagt er.

Er schränkt aber ein: «Für unsere Unternehmen ist es natürlich immer noch eine lange Zeit.» Jetzt sei es so: «Wenn Sie sich montags anmelden, dann können Sie am Dienstag in der Woche darauf loslegen mit dem Auftrag in der Schweiz.» Wenn man sich bei fünf Tagen am Montag anmelde, kommt das Wochenende dazwischen und es gehe am Montag der Folgewoche los. «So gewinnt man faktisch bloss einen Tag.»

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