Finanzkontrolle rüffelt das BAG
Lücken bei Covid-Test-Abrechnungen entdeckt

Die eidgenössische Finanzkontrolle kritisiert, das Bundesamt für Gesundheit hätte mehr gegen missbräuchliche Abrechnungen der Testkosten tun können. Bis jetzt wurde erst ein Fall aufgedeckt.
Publiziert: 22.12.2022 um 11:29 Uhr
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Aktualisiert: 24.12.2022 um 10:13 Uhr

Es musste schnell gehen. Und dabei sind auch Fehler passiert. In aller Eile mussten zu Beginn der Corona-Pandemie Testzentren aus dem Boden gestampft werden. Die Kosten für die Covid-Tests wurden vom Bund übernommen, damit niemand wegen des Geldes aufs Testen verzichtete. Immerhin war möglichst breites Testen zentral im Kampf gegen das Virus.

Doch dabei hat es das Bundesamt für Gesundheit (BAG) nicht ganz so genau genommen. Bei der Finanzierung der Tests spielten nämlich die Krankenkassen eine wichtige Rolle. Sie sorgten dafür, dass das Geld zwischen Testzentren, Labors und dem Bund floss.

Möglichem Missbrauch Tür und Tor geöffnet

Das Problem: Wie die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) in ihrem neusten Prüfbericht festhält, seien die Kassen von den BAG-Beamten nicht verpflichtet worden, allen getesteten Personen eine Abrechnung zuzustellen. Das habe möglichem Missbrauch Tür und Tor geöffnet.

Das Bundesamt für Gesundheit von Innenminister Alain Berset hat bei den Abrechnungen zu den Corona-Tests zu wenig genau hingeschaut.
Foto: keystone-sda.ch
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«Nur die getestete Person kann letztlich überprüfen, ob der Test tatsächlich stattgefunden hat», sagt der zuständige EFK-Revisionsleiter Daniel Hasler gegenüber Radio SRF.

Zudem kritisiert Hasler, dass die Abrechnungsnummern missbrauchsanfällig seien. Diese werden normalerweise von dem Kanton erteilt, bei dem die Leistungen erbracht werden. Bei den Covid-Tests könnten sie aber schweizweit verwendet werden. So seien Abrechnungen nicht mehr immer nachvollziehbar. Diese Lücke sei von verschiedenen Leistungserbringern ausgenutzt worden. Es wurden ungerechtfertigte Abrechnungen eingereicht.

BAG geht von 30 möglichen Missbrauchsfällen aus

Das hat auch das BAG erkannt – und ein paar Spuren doch noch entdeckt. Das Bundesamt gehe derzeit von 30 möglichen Missbrauchsfällen aus, die teilweise zusammenhängen würden. Viele seien hochkomplex.

Ein Fall sei bereits aufgeklärt. Dabei seien 6000 Franken zurückbezahlt worden. Das allerdings scheint nur ein Tropfen auf den heissen Stein zu sein. Der Krankenkassenverband Santésuisse geht von einer möglichen Schadenssumme von stattlichen 20 Millionen Franken aus.

Ein Fall sticht besonders heraus: Ein Testcenter habe die Tests gar nicht erst abgerechnet, sondern die Abrechnungen mehrfach weiterverkauft. Mittlerweile würden 15 Personen aus dem BAG an den Rückforderungsdossiers arbeiten. Hinzu kämen externe Spezialisten.

Genügend Zeit, um noch mehr Gelder einzutreiben

Aus Sicht der Finanzkontrolle hat das BAG durchaus noch Zeit, um weitere Gelder einzutreiben. Schliesslich betrage die Verjährungsfrist fünf Jahre. Die EFK fordert das BAG in seinem Bericht denn auch dazu auf.

Zumindest dürfte es kaum mehr zu neuen Missbrauchsfällen kommen: Das Parlament hat soeben entschieden, dass der Bund ab Januar die Kosten für die Corona-Tests nicht mehr übernimmt. (dba)

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