Finanzkontrolle findet
Die Schweiz braucht einen Korruptionsbekämpfer

Aus Sicht der Finanzkontrolle muss der Bund mehr gegen Korruption tun. Sie schlägt die Ernennung eines hauptamtlichen Korruptionsbekämpfers vor.
Publiziert: 04.07.2018 um 23:01 Uhr
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Aktualisiert: 14.09.2018 um 23:01 Uhr

Die Rahmenbedingungen zur Korruptionsbekämpfung in der Schweiz reichen nicht aus. Zu diesem Schluss kommt die Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) unter der Leitung von Michel Huissoud (60). Die Korruptionsbekämpfung müsse tiefgreifend verbessert werden.

Denn immer wieder kommen in der Verwaltung und bei bundesnahen Betrieben Korruptionsfälle zum Vorschein. Oft nicht, weil eine Aussichtsstelle darauf aufmerksam wird, sondern nur, weil die Medien die Fälle publik machen.

Passiert ist in der Schweiz zur Korruptionsbekämpfung dennoch wenig: Im Dezember 2008 hatte der Bundesrat die Interdepartementale Arbeitsgruppe (IDAG) zur Korruptionsbekämpfung ins Leben gerufen. Er war auf Empfehlung der Staatengruppe gegen Korruption (Greco) des Europarates gegründet worden. Mitte Mai wurde bekannt, dass der Bundesrat vom Tätigkeitsbericht 2014–2017 der Arbeitsgruppe und einer EFK-Evaluation dazu Kenntnis genommen habe.

Michel Huissoud, Direktor der eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK).
Foto: Raffael Waldner

Ende April verlängerte die Landesregierung das Mandat der IDAG zur Korruptionsbekämpfung um zehn weitere Jahre.

Rolle der Regierung soll gestärkt werden

Die EFK hat nun ihren knapp 50-seitigen Bericht veröffentlicht und darin mit deutlichen Worten tiefgreifende Reformen angemahnt, um die Wirksamkeit der IDAG zu erhöhen. Ziel sei es, die Rolle der Regierung bei der Korruptionsbekämpfung zu stärken.

Bei der IDAG seien die Unabhängigkeit, die finanziellen und personellen Ressourcen, die Kompetenzen, die Autorität, das institutionelle Gedächtnis und die Sichtbarkeit nicht angemessen. Der Evaluationsbericht bezeichnet die IDAG als «eine vom Aussendepartement gesteuerte Milizorganisation».

Viele wichtige Aufgaben

Die EFK schlägt vor, eine aus Fachleuten bestehende Gruppe zum Informationsaustausch beizubehalten. Diese solle über ein Sekretariat verfügen und die Funktion eine Beauftragten für Korruptionsbekämpfung schaffen. Die Aufgabe dieses Beauftragten sollte es sein, Schweizer Vertreter auf dem internationalen Parkett zu begleiten, auf Bundesebene als Koordinationsstelle zu fungieren und das Gemeinwesen und die Zivilgesellschaft zu sensibilisieren.

Der Schweizer Korruptionsbekämpfer sollte nach dem Willen der EFK auch in Verbindung mit den Rechtsdiensten der Departemente und Ämter stehen, um die Korruptionsbekämpfung in der Bundesverwaltung zu verankern. (SDA)

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