FDP-Dobler darf für Wahlkampf keine Jasskarten verteilen
«Die SBB haben mich zum Teufel gejagt»

Der FDP-Nationalrat Marcel Dobler wollte am Bahnhof Rapperswil SG Wahlkampf machen. Die SBB haben ihn fortgeschickt.
Publiziert: 13.10.2023 um 10:22 Uhr
|
Aktualisiert: 13.10.2023 um 17:27 Uhr
Blickgruppe_Mitarbeiterportraits_59.JPG
Tobias OchsenbeinRedaktor Politik

Böses Erwachen heute am frühen Morgen für den St. Galler FDP-Nationalrat Marcel Dobler (43). Der Politiker ist im Wahlkampf und wollte am Bahnhof Rapperswil SG Jasskarten und Flyer verteilen. Doch der Nationalrat hat die Rechnung offenbar ohne die SBB-Bahnpolizei gemacht.

«Ich wollte heute Morgen um Punkt 6 Uhr am Bahnhof Rapperswil Jasskarten und Flyer verteilen und bin keine fünf Minuten später von Mitarbeitern der SBB-Bahnpolizei zum Teufel gejagt worden», erzählt Dobler Blick.

Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.

Und weiter: «Trotz Bundesgerichtsentscheid wurden mir meine Rechte verwehrt, hier Wahlkampf zu betreiben. Ich finde es darum jenseits, dass die Bahnpolizei eingeschritten ist», so der Nationalrat.

Die Jasskarten musste er wieder mitnehmen: FDP-Nationalrat Marcel Dobler.
Foto: zVg

Bahnhöfe gelten als öffentlicher Raum

Tatsächlich: Bahnhöfe gelten laut Bundesgericht als öffentlicher Raum. Anlass dazu war ein Urteil des obersten Gerichts vom Juli 2012, in dem die SBB einen Rechtsstreit gegen die Allgemeine Plakatgesellschaft (APG) verloren hatten. Faktisch braucht es also keine Bewilligung für Wahlaktionen. Die SBB ist allerdings befugt, Regeln zu erlassen, um den ungestörten Bahnhofzugang zu gewährleisten.

Dobler beklagt, dass ihm damit seine Bürgerrechte verwehrt worden seien. Ausgerechnet an seinem Heimatbahnhof in Rapperswil! «Da, wo ich zu Hause bin, werde ich verjagt. Es wäre meine letzte geplante Wahlaktion gewesen vor den Wahlen.» Die Jasskarten musste er wieder mit nach Hause nehmen.

Die SBB schreibt auf Anfrage: «Wie in der Bahnhofsordnung festgehalten, sind Verteilaktionen an Bahnhöfen ohne Bewilligung nicht gestattet. Diese Regeln gelten für alle Aktionen egal welcher Art und welcher Parteien oder Organisationen.»

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?