Verwirrung um Lohnzahlung
Bund lässt Corona-Reisende im Regen stehen

Was geschieht, wenn man in ein risikoarmes Land reist und sich die Lage vor Ort plötzlich radikal ändert? Diese Frage sorgte an der Experten-Pressekonferenz des Bundes für Zündstoff.
Publiziert: 03.07.2020 um 13:27 Uhr
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Aktualisiert: 14.08.2020 um 17:42 Uhr
Wer in den Kosovo reist, muss sich darauf einstellen, dass bei der Rückkehr die Quarantäne wartet.
Foto: zVg
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Ladina Triaca

29 Länder stuft der Bund derzeit als risikoreich ein – etwa Serbien, Schweden oder Kosovo. Wer aus einem solchen Land in die Schweiz einreist, muss für zehn Tage in Quarantäne. Das heisst: konsequent zu Hause bleiben, Kontakte vermeiden – nicht mal Spaziergänge sind erlaubt.

Besonders bitter: Wer nach der Rückkehr in die Schweiz unter Quarantäne gestellt wird, hat keinen Anspruch auf eine Lohnfortzahlung. So steht es in der Verordnung des Bundesrates. Denn: Ein Angestellter, der in ein Risikogebiet reist, ist nach Auffassung des Bundes selber schuld.

Was passiert mit dem Lohn?

Doch was passiert, wenn man in ein risikoarmes Land reist und die Infektionszahlen während des Aufenthalts stark steigen – womöglich so stark, dass der Bund das Land plötzlich auf seine Risiko-Liste setzt?

Darauf hat der Bund keine Antwort. An der Medienkonferenz kamen die Experten ob der Frage ins Schwimmen. Das Problem: Die Verordnung ist eigentlich klar. Laut ihr ist der Zeitpunkt der Einreise in die Schweiz entscheidend. Wenn das Land während den Ferien auf die Risiko-Liste gesetzt wird, hat man Pech gehabt. Doch laut dem Gesetz kann man einem Arbeitnehmenden den Lohn nicht streichen, wenn er nichts dafür kann, dass er nicht arbeiten kann.

Das BAG schiebt die Verantwortung auf die Firmen ab. Sollte jemand von einem solchen Fall betroffen sein, müsse er mit dem Arbeitgeber reden. «Findet man keine Lösung, müssten womöglich die Gerichte entscheiden.»

Immerhin: In der Erläuterung des Bundes zur Verordnung steht, dass Arbeitnehmer, die in risikoarme Gebiete reisen, «a priori keine Schuld trifft».

Stichprobenartige Kontrollen

Eindeutiger ist die Situation bei der Quarantäne-Pflicht an sich: Wer die Massnahme umgeht, kann im Extremfall mit bis zu 10'000 Franken bestraft werden. Zuständig für die Kontrolle sind die kantonalen Behörden. Bei diesen muss man sich spätestens zwei Tage nach der Ankunft in der Schweiz melden.

Die Behörden könnten beispielsweise mit Telefonanrufen überprüfen, ob man sich tatsächlich zu Hause aufhalte, sagte Patrick Mathys vom BAG. Allerdings seien die Ressourcen der Behörden beschränkt: «Wir können die Quarantäne nur mit Stichproben kontrollieren.»

Essen und Trinken im ÖV erlaubt

Zu reden gab an der Pressekonferenz auch die Maskenpflicht im ÖV, die am Montag in Kraft tritt. SBB-Vertreter Toni Häne begrüsst die neuen Vorschriften, betonte aber auch, dass man stark auf die «Eigenverantwortung der Passagiere» setze.

So werde das Begleitpersonal in Zügen, Bussen und Bahnen nicht «Maskenpolizei» spielen. Auch das Verkaufen oder Verteilen von Masken – wie es beispielsweise die Deutsche Bahn macht – ist für die SBB kein Thema. Nach wie vor erlaubt ist laut Häne das Essen und Trinken im ÖV. «Vorausgesetzt Sie setzen die Maske danach wieder auf.»


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