Er musste sich bis auf die Unterhose ausziehen
Der Bund untersucht die Behandlung eines verstorbenen Asylbewerbers

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) klärt ab, weshalb sich ein junger Georgier im Asylheim in Altstätten SG bis auf die Unterhose ausziehen musste, um mit einem privaten Handy fotografiert zu werden. Und ob sich SEM-Mitarbeiter strafbar gemacht haben.
Publiziert: 04.03.2018 um 21:19 Uhr
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Aktualisiert: 01.10.2018 um 01:38 Uhr
Pascal Tischhauser

An diesem Mittwoch im Januar herrschte im St. Galler Rheintal unter Föhndruck mit neun Grad für die Jahreszeit mildes Wetter. Trotz des angenehmen Wetters ging es dem 33-jährigen Nukri Z. nicht gut, als er in Buchs von Grenzbeamten angehalten wurde.

Wenige Wochen später ist der Asylbewerber tot. Aufgrund von BLICK-Recherchen klärt das zuständige Staatssekretariat für Migration (SEM) in Bern nun ab, ob der junge Mann im Asylverfahren korrekt behandelt wurde.

In Buchs hatte er noch Papiere, in Altstätten nicht mehr

Zurück in die Ostschweiz: In Buchs habe sich Nukri Z. als Georgier ausgewiesen und Asyl verlangt, sagen Beteiligte. Der junge Mann kam ins nächstgelegene Erstempfangsasylzentrum (EVZ) in Altstätten SG. Dort soll er aber nicht mehr in Besitz von Papieren gewesen sein, wird später berichtet. Möglich, dass er sie unterwegs weggeworfen hat.

Im Empfangs- und Verfahrenszentrum im Städtchen Altstätten SG war Nukri Z. keine 14 Tage lang untergebracht.
Foto: Marcel Sauder
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Zur Feststellung seiner Identität wurde in Altstätten nicht nur das Gesicht von Nukri Z. abgelichtet. Er musste sich auch bis auf die Unterhose ausziehen – vor einer EVZ-Angestellten. Die Frau habe ihn mit ihrem privaten Handy fotografiert. Die Bilder liegen BLICK, aber auch dem SEM vor.

Handyfotos von nur mit Unterhose bekleideten Asylbewerbern sind verboten

Nur in Ausnahmefällen dürfen SEM-Mitarbeiter von anderen Körperstellen als dem Kopf Aufnahmen machen und eigentlich nur mit der dafür vorgesehenen Kamera. Ohne Einwilligung des Asylbewerbers darf auch nicht verlangt werden, dass sich dieser auszieht – von einer Person des anderen Geschlechts schon gar nicht. Laut SEM muss jederzeit entweder der Ober- oder der Unterkörper bekleidet sein.

Man sieht auf den Bildern, dass der Mann krank ist. In den Fall Involvierte behaupten, Nukri Z. habe dennoch nicht die notwendige medizinische Hilfe erhalten. Andere bestreiten dies vehement. Sie sagen, er hätte auch bei bester medizinischer Betreuung nicht gerettet werden können. Aus den BLICK vorliegenden Unterlagen geht zur ärztlichen Betreuung nichts hervor.

Erst kollabierte der Georgier

Tatsache ist: Der Gesundheitszustand von Z. verschlimmerte sich drastisch. Keine zwei Wochen nach seiner Ankunft in der Schweiz, am 23. Januar, musste der Mann ins Kantonsspital St. Gallen eingeliefert werden. Dort kollabierte er und musste reanimiert werden, heisst es. Danach habe eine Hirnschädigung vorgelegen. Wenig später verstarb der Mann. Woran er genau litt, ist unklar.

24 Asylsuchende starben 2017, schon drei bis Ende Februar 2018

Nukri Z. ist 2018 nicht der erste Tote im Asylprozess. Bereits 2017 fanden 24 Personen während eines laufenden Asylverfahrens den Tod, 2018 sind es bis Ende Februar drei Personen gewesen.

SEM-Sprecher Daniel Bach bestätigt den Fall Nukri Z.: «Dem SEM ist der Fall bekannt. Wir klären zurzeit ab, ob Mitarbeitende des SEM gegen interne Weisungen verstossen oder gar strafrechtlich relevante Handlungen vorgenommen haben.»

Und weiter: «Sollte dies der Fall sein, so werden wir personalrechtliche Schritte einleiten und allenfalls auch eine Strafanzeige einreichen.» Bach betont nochmals, nur mit Einwilligung des Asylbewerbers dürften andere Stellen als das Gesicht abgelichtet werden, und diese Bilder «dürfen auf keinen Fall an Aussenstehende weitergegeben werden».

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