Er machte noch zwei Landungen
Frankreich bringt Licht in Bersets Flugaffäre

Der Bund mauert beim Flug-Zwischenfall von Hobbypilot und Bundesrat Berset in Frankreich. Auf Anfrage geben die französischen Behörden nun bekannt, weshalb sie den Innenminister zur Landung zwangen.
Publiziert: 13.07.2022 um 17:57 Uhr
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Aktualisiert: 14.07.2022 um 07:00 Uhr
Alain Berset hielt in seinen Frankreich-Ferien die dortige Luftwaffe auf Trab.
Foto: keystone-sda.ch
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Das Grounding von Bundesrat Alain Berset (50) sorgt über die Landesgrenzen hinweg für Schlagzeilen. Der Hobbypilot war auf einem Ausflug nach Frankreich vergangene Woche von der französischen Luftwaffe vom Himmel geholt worden.

Was genau passiert ist, war bislang unklar. Bersets Innendepartement gab nur wenige Informationen zum Zwischenfall bekannt und sprach von einer «Fehlinterpretation» des Bundesrats sowie einer «Intervention» der Luftpolizei. Recherchen der «NZZ», wonach Kampfjets involviert waren und sogar der französische Präsident Emmanuel Macron (44) über den Vorfall informiert worden ist, wollte Bersets Sprecher nicht bestätigen.

Von Dôle nach Thouars unterwegs

Auf Blick-Nachfrage gibt die französische Luftwaffe jetzt Details zum Geschehenen bekannt. Sie bestätigte, dass Berset mit seiner Cessna ohne Funk in eine militärische Sperrzone geflogen war. Es dürfte sich, wie die «NZZ» berichtet hat, um den Militärflugplatz Avord handeln.

Der Bundesrat war von Dole (F), weniger als 100 Kilometer nordwestlich der Schweiz, zum gut 400 Kilometer entfernten Flughafen Thouars im Westen Frankreichs unterwegs.

Neben dem Flug in die Sperrzone hat «das Fehlen eines Flugplans, der fehlende Funkkontakt und die Unkenntnis der Absichten des Piloten» dazu geführt, dass die Luftwaffe interveniert habe. Eine Rafale sei losgeschickt worden. Der Kampfjet habe das Flugzeug vorsichtshalber bis zur Landung auf dem Flughafen Thouars begleitet. Der Jet sei bis zum Eintreffen der Gendarmerie Nationale, die Berset befragte, vorsichtshalber in der Luft geblieben.

Zwischenstopps sorgten für Verwirrung

Die französische Luftwaffe hält fest, dass das Vorliegen eines Flugplans für einen solchen Flug, wie ihn Berset unternahm, kein Muss ist. Für Unsicherheit hat bei den französischen Behörden aber auch das Flugverhalten der Cessna gesorgt. Laut der Luftwaffe machte Berset nämlich zwei kurze Landungen auf den französischen Flugplätzen Châtellerault und Loudun. Weitere Angaben macht die Behörde nicht.

Laut der Luftwaffe ist ein solcher Einsatz wie jener bei Berset keine Seltenheit. 2021 habe sie in Frankreich 170-mal wegen Flugzeugen interveniert, die mit «abnormalem Verhalten» aufgefallen waren.

Doch dass es sich beim verantwortlichen Piloten um ein Regierungsmitglied eines Nachbarstaates handelt, ist eine Premiere. (lha)

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