Eigentor linker Anwälte
In Basel dürfen nur noch Schweizer betteln

Der Kanton Basel war eigentlich stets offen und kulant gegenüber Ausländern. Nun führt ausgerechnet eine Beschwerde linker Anwälte dazu, dass in Basel bald nur noch Schweizer betteln dürfen.
Publiziert: 07.07.2023 um 19:31 Uhr
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Aktualisiert: 07.07.2023 um 22:06 Uhr

Ausländer dürfen in Basel bald nicht mehr betteln – wer ohne Aufenthaltsbewilligung in der Stadt Basel bettelt, wird weggeschickt. Mittellose Personen aus EU- und EFTA-Staaten, die einzig zum Betteln in die Schweiz eingereist sind, erfüllen gemäss Bundesgerichtsentscheid die Einreisevoraussetzungen nicht. Dementsprechend wurde die Praxis im Kanton angepasst, dies teilt das Basler Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD) am Freitag mit.

Die betroffenen Personen können aufgrund der Rechtsprechung vom Migrationsamt weggewiesen werden. Bislang habe Basel-Stadt diese Rechtsprechung anders und weniger restriktiv interpretiert als andere Kantone, sagt ein JSD-Sprecher auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Bundesgerichtsentscheid mit Nebenwirkungen

Nach einem Bundesgerichtsentscheid vom 13. März 2023 ist die Handhabe jedoch angepasst worden. Der Kanton hat sich dazu mit anderen Städten und dem Staatssekretariat für Migration (SEM) abgesprochen.

Die Stadt Basel war relativ wohlwollend gegenüber ausländischen Bettlern. Dies wird sich nun ändern.
Foto: Keystone
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Das besagte Bundesgerichtsurteil bezieht sich auf eine Beschwerde gegen das im September 2021 eingeführte Basler Bettelverbot. Die neue Praxis des Kantons habe aber nichts mit dem Bettelverbot zu tun, sondern damit, dass mit dem Urteil schwarz auf weiss die Bestimmungen zum Aufenthalt der Bettelnden festgehalten worden sind, sagt der JSD-Sprecher.

Gestützt auf das Urteil sind Bettelnde aus EU- und EFTA-Staaten, die weder als Arbeitnehmende noch als Selbständige oder Touristen eingereist sind, als rechtswidrige anwesende Personen zu betrachten.

Besonders ironisch: Mit der Beschwerde gegen das Bettelverbot wollten die «Demokratischen Juristinnen und Juristen» – eine Gruppierung linker Anwälte – die Bedingungen für die Bettler eigentlich verbessern.

Ausländer brauchen Geld oder Arbeit

Im Sinne des Freizügigkeitsabkommens muss die betreffende Person entweder über genügend finanzielle Mittel für den Aufenthalt in der Schweiz oder über eine Arbeitsstelle verfügen. Ist dies nicht der Fall, sind die Personen verpflichtet, die Schweiz zu verlassen, wie das JSD schreibt.

Deshalb fordert künftig die Kantonspolizei bei Personenkontrollen die Bettlerinnen und Bettler zuerst mündlich auf, das Land zu verlassen. Erst wenn sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, werden die betroffenen Personen per Verfügung vom Migrationsamt weggewiesen, wie es das JSD weiter festhält. Die Polizei werde die angepasste Praxis «mit Augenmass» umsetzen. (SDA/shq)

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