«Unsere Corona-Strategie funktioniert»
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Alain Berset über Lockerungen:«Unsere Corona-Strategie funktioniert»

Neue Corona-Massnahmen
Das hat der Bundesrat beschlossen

Das sind die neuen Regeln des Bundesrats, gültig ab dem 31. Mai. Lockerungen gibt es bei Sport, Reisen und Veranstaltungen. Blick hat den Überblick.
Publiziert: 26.05.2021 um 14:01 Uhr
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Aktualisiert: 26.05.2021 um 21:27 Uhr
Aline Leutwiler

Der Bundesrat hat entschieden. Ab 31. Mai sollen neue Corona-Regeln her. Freuen dürfen sich unter anderem Restaurantbesitzer, Reiselustige oder Religiöse. Blick hat die Übersicht.

Foto: BAG
Reisen wird für Geimpfte und Genesene leichter.
Foto: Keystone
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Regeln für Veranstaltungen

  • An Veranstaltungen mit Publikum sind bis zu 100 Personen drinnen und 300 Personen draussen erlaubt.
  • Bei religiösen Veranstaltungen sind 100 Personen drinnen und 300 Personen draussen erlaubt.
  • Veranstaltungen ohne Publikum wie Vereinsanlässe oder Führungen sind drinnen und draussen mit bis zu 50 Personen möglich.
  • Hochzeiten und Geburtstagsfeiern, die nicht in privaten Räumlichkeiten stattfinden, sind mit bis zu 50 Personen erlaubt.
  • An privaten Treffen dürfen innen 30 und draussen 50 Menschen teilnehmen.

Restaurants

  • Die Innenräume der Restaurants sind wieder offen. Es gilt: Abstand oder Abschrankung, maximal vier Personen pro Tisch, Erhebung der Kontaktdaten aller Gäste und Sitzpflicht.
  • Draussen sind Tische mit sechs Personen erlaubt.
  • Es gibt keine Sperrstunde mehr.
  • Am Tisch muss keine Maske getragen werden. Wer sich im Restaurant bewegt – drinnen und draussen – muss hingegen eine Maske tragen. Für das Personal gilt eine Maskenpflicht.

Sport

  • Im Amateursport dürfen 50 Personen zusammen Sport treiben. Publikum ist zugelassen.
  • Wettkämpfe von Mannschaftssportarten sind nur draussen erlaubt.
  • Kontaktsport wie Paartanz oder Schwingen ist in Innenräumen ohne Maske nur in beständigen Gruppen von vier Personen erlaubt.
  • Die Flächenvorgabe für ruhige Sportarten in Innenräumen (zum Beispiel Yoga) wird von 15 auf 10 Quadratmeter pro Person angepasst.

Wellness und Kultur

  • Thermalbäder und Wellnesseinrichtungen dürfen wieder öffnen.
  • Es gelten einheitlich 15 Quadratmeter pro Person, die Aktivitäten dürfen ohne Maske, jedoch mit Abstand
    ausgeübt werden. Dieselben Regeln gelten für Hallenbäder.
  • Laienkulturanlässe sind mit 50 Personen möglich.
  • Aufführungen für Laienkultur sind wieder erlaubt.

Hochschulen

  • Die Kapazitätsbeschränkungen werden aufgehoben. Voraussetzung sind ein Testkonzept und eine Bewilligung des Kantons.

Homeoffice

  • Die Homeoffice-Pflicht wird für jene Betriebe, die einmal pro Woche testen, in eine Homeoffice-Empfehlung umgewandelt.

Reisen

  • Genesene sind für sechs Monate von der Kontaktquarantäne und der Reisequarantäne ausgenommen. Auch Geimpfte sind neu während sechs Monaten von den Quarantänen und der Testpflicht ausgenommen.
  • Auch Personen unter 16 Jahren sind davon ausgenommen.
  • Einzige Ausnahme von der Reisequarantäne und von Testpflicht gelten nicht für genesene und geimpfte Personen, die aus Ländern mit besorgniserregenden Virusvarianten einreisen.
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