Deliktsumme von 307 Millionen Franken
2767 Strafanzeigen zu Corona-Notkrediten

Bisher liegen in der Schweiz 2767 Strafanzeigen zu potenziellem oder effektivem Missbrauch von Covid-19-Überbrückungskrediten vor. Die Deliktsumme könnte dabei bis zu 307 Millionen Franken betragen.
Publiziert: 02.04.2023 um 16:47 Uhr

Das geht aus Ende März aktualisierten Zahlen des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) und des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hervor. Die «NZZ am Sonntag» machte in ihrer neusten Ausgabe darauf aufmerksam.

708 der 2767 Strafverfahren sind abgeschlossen und 2059 noch offen. Die Deliktsumme bei den abgeschlossenen Verfahren beträgt 59,3 Millionen Franken und bei den offenen 247,5 Millionen Franken, wie aus der im Internet veröffentlichten Zusammenstellung hervorgeht.

Laut EFD und WBF entspricht die Deliktsumme dem Volumen der Kredite zum Zeitpunkt von deren Gewährung. Deliktsumme bedeute nicht, dass die Gelder verloren seien, hiess es auf Anfrage beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco). Das Seco bestätigte den Gesamtbetrag der Deliktsumme.

Die Corona-Notkredite sollten beispielsweise Gastronomiebetrieben während des Corona-Lockdowns das Überleben sichern.
Foto: ENNIO LEANZA

(SDA)

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