Corona-Krise deckt IT-Schwächen auf
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BLICK zur Todesfall-Panne:«So etwas darf nicht passieren»

Das meint BLICK zur erneut falschen Schreckensmeldung
Bundesrat Berset muss die versprochenen Konsequenzen ziehen

Schon wieder verbreitet das Bundesamt für Gesundheit (BAG) eine Schreckensmeldung, die es nachher korrigieren muss. Gesundheitsminister Alain Berset hatte beim letzten Fehler Konsequenzen angekündigt. Jetzt müssen Taten folgen.
Publiziert: 14.08.2020 um 21:20 Uhr
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Aktualisiert: 15.08.2020 um 06:32 Uhr
Schon wieder eine Panne im BAG – eine zu viel, findet Pascal Tischhauser, stellvertretender Politikchef der Blick-Gruppe.
Foto: Paul Seewer
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Pascal Tischhauser

Alain Berset muss den Worten Taten folgen lassen. Der Gesundheitsminister hat Konsequenzen versprochen, weil sein Bundesamt für Gesundheit fälschlicherweise vermeldete, Corona-Ansteckungen erfolgten häufig in Clubs.

Und jetzt bestätigte sein Amt den Tod eines Corona-Patienten im Alter von 20 bis 29 Jahren. Diesen Todesfall gibt es nicht. Ein Berner Arzt hat fälschlicherweise auf einem Formular ein Sterbedatum eingetragen und damit einen Patienten als tot gemeldet.

Kann passieren? Ja, aber darum prüft man solche Informationen mehrfach. Das BAG offenbar nicht. Wieder nicht. Mal starb kein neunjähriges Mädchen, sondern es entschlief eine 109-jährige Frau. Dann erlag eine 87-jährige Person Corona – statt eine 27-jährige.

Zuvor hatte das Amt falsche Ansteckungszahlen veröffentlicht. Schuld sollen die Kantone sein oder dass man die Angaben per Fax übermittelt oder ein Arzt.

In der Verantwortung steht aber das BAG – und dessen oberster Chef. Die Sommerferien waren kurz, doch sie sind vorbei. Jetzt müssen korrekte Daten her. An die Arbeit, Herr Berset!

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