Das meint BLICK zum Terrassen-Aufstand der Skigebiete
Der Staat als Gesetzesbrecher

Sechs Kantone widersetzen sich Bundesrecht und lassen die Restaurantterrassen in den Skigebieten offen. Das gehe so nicht, schreibt BLICK-Politikchefin Sermîn Faki.
Publiziert: 26.02.2021 um 07:02 Uhr
|
Aktualisiert: 26.02.2021 um 10:49 Uhr
Die Kantone foutierten sich um geltendes Recht, findet Sermîn Faki, Politikchefin der Blick-Gruppe.
Foto: Shane Wilkinson
1/7
Sermîn Faki

Jetzt zeigen wir es denen in Bern! Nach diesem Motto weigern sich sechs Kantone, die Restaurantterrassen in ihren Skigebieten zu schliessen. Und zeigen sich unsolidarisch gegenüber allen anderen Kantonen. Dass Corona uns allen an den Nerven zerrt, ist verständlich. Dass das Virus aber auch unsere Überzeugung untergräbt, ein Rechtsstaat zu sein, darf nicht auf Verständnis stossen.

In Artikel 49 der Bundesverfassung – dem «heiligen Buch» der Willensnation Schweiz – steht schwarz auf weiss: «Bundesrecht geht entgegenstehendem kantonalem Recht vor.»

Doch jetzt foutieren sich Kantone, Träger der Staatsgewalt, um geltendes Recht. Daran ändert auch nichts, dass sie jetzt so tun, als wolle man noch mal mit dem Bundesrat reden.

Natürlich ist der Ärger der Berggebiete nachvollziehbar: Epidemiologisch ist es kaum gefährlicher, die Take-away-Suppe an Vierertischen zu löffeln als nebeneinander am Pistenrand im Schnee.

Nur: Der Staat erwartet von Bürgerinnen und Bürgern – zu Recht! –, dass sie sich ans Gesetz halten. Auch wenn einem das Gesetz nicht passt oder es gar widersinnig ist. Wir brechen widersinnige Gesetze nicht, wir ändern sie.

Der Weg, den die sechs Kantone jetzt einschlagen, ist gefährlich. Denn wer Gesetze bricht, kann deren Einhaltung nur schwer von anderen einfordern. In diesem Sinn: Viel Erfolg beim Steuerneintreiben in Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Uri, Glarus und dem Tessin!

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?