Das meint Blick-Chefredaktor Andreas Dietrich über das Verwahrungsurteil
Bundesgericht setzt Gesetz ausser Kraft

Die Ermordung von Marie (†19) hat vor fünf Jahren die Schweiz erschüttert – nun tut es ein Bundesgerichtsurteil in dieser Sache: Die Richter haben die lebenslange Verwahrung von Claude Dubois (41) aufgehoben. Schon wieder missachten sie den Volkswillen.
Publiziert: 07.03.2018 um 23:49 Uhr
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Aktualisiert: 28.09.2018 um 22:53 Uhr
Andreas Dietrich
Andreas Dietrich, Chefredaktor Blick

Alle Argumente lagen auf dem Tisch, der Abstimmungskampf war hart – im Jahr 2004 wurde die Verwahrungsinitiative mit 56,2 Prozent angenommen. Das Volk entschied, dass «extrem gefährliche, nicht therapierbare Sexual- und Gewaltstraftäter» nie mehr aus dem Gefängnis entlassen werden dürfen.

Kein einziger Täter, der das Bundesgericht anrief, ist seither lebenslang verwahrt worden. Jedes Mal fanden die Richter einen Grund, die Höchststrafe rückgängig zu machen. Jetzt auch beim Mörder von Marie († 19), der schon seine Ex-Freundin vergewaltigt und erschossen hatte. Ein Psychopath, eiskalt, brutal, ohne Reue. Rückfallgefahr: hoch.

Wer, wenn nicht der? Mit ihrem unverständlichen Urteil machen die Bundesrichter klar: Mit ihnen gibts keine lebenslangen Verwahrungen – demnächst nicht einmal im Fall Rupperswil? Juristische Spitzfindigkeiten oder persönliche Skrupel – die bei einem derart schwerwiegenden Entscheid nachvollziehbar sind – bewerten sie höher.

Lucie (†16) wurde im März 2009 vom drogenabhängigen Arbeitslosen Daniel H. brutal getötet. Er lockte sie in seine Wohnung nach Rieden bei Baden AG – dort zertrümmerte er ihr den Schädel und schlitzte ihr die Kehle durch.
Foto: PATRICK B. KRAEMER
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Höher als was? Höher als den Willen des Volkes, dass die Gesellschaft für immer vor solchen Extremtätern geschützt wird. Zum Preis, dass diesen jegliche Hoffnung genommen wird. Zum Preis sogar, dass im minimal wahrscheinlichen Einzelfall einem Schwerstkriminellen ein bisschen Unrecht angetan wird – etwa, wenn er im Greisenalter dereinst senil harmlos sein könnte.

Opferschutz ist dem Volk wichtiger als Täterschutz. Den Bundesrichtern nicht. Mit ihrer Haltung setzen ausgerechnet sie, die das Gesetz als höchste Instanz anwenden, das Gesetz ausser Kraft.

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