«Ab Oktober sind Selbsttests nicht mehr gratis»
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Bundesrat Alain Berset:«Ab Oktober sind Selbsttests nicht mehr gratis»

Das ist das Drei-Phasen-Modell des Bundesrats
Ab sofort gilt die Normalisierungs-Phase

Im April hat der Bundesrat das Drei-Phasen-Modell festgelegt, an denen sich Öffnungen und andere Massnahmen orientieren. Entscheidend ist der Impffortschritt. Bis heute Mittwoch, 11. August, galt die Stabilisierungsphase, ab sofort die Normalisierungsphase.
Publiziert: 11.08.2021 um 15:30 Uhr
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Aktualisiert: 12.08.2021 um 12:57 Uhr

1. Die Schutzphase

  • Dauer: Die Schutzphase dauert bis zu dem Zeitpunkt, an dem alle impfwilligen, besonders gefährdeten Personen vollständig geimpft sind.
  • Situation: Die Durchimpfungsrate ist tief und die Impfung der besonders gefährdeten Personen ist noch im Gange. Ein rascher Anstieg der Fallzahlen führt zu vielen Hospitalisierungen und Todesfällen.
  • Massnahmen: Um die Pandemie unter Kontrolle zu halten, sind strenge Massnahmen notwendig. Durch repetitives Testen asymptomatischer Personen werden Ausbruchsherde schnell erkannt und isoliert.
  • Verschärfungen: Die 14-Tages-Inzidenz liegt bei 450 Ansteckungen pro 100'000 Personen, die Hospitalisierungen im Sieben-Tagesschnitt bei 120, die Belegung der Intensivbetten bei 300 Betten und der R-Wert bei 1.15.

2. Die Stabilisierungsphase

Für den Bundesrat ist klar: Die Schweiz kann in die Normalisierungsphase übertreten.
Foto: Keystone
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  • Dauer: Die Stabilisierungsphase dauert so lange, bis die gesamte impfwillige erwachsene Bevölkerung vollständig geimpft ist.
  • Situation: Die Durchimpfung der besonders gefährdeten Personen und die rasche Impfung der restlichen Bevölkerung sollte dazu führen, dass die Anzahl der Hospitalisierungen und Todesfälle kontinuierlich sinkt. Der Bundesrat rechnet aber mit einem Paradox: Bei einer starken Zunahme an verabreichten Impfungen müsse mit einer Beschleunigung der epidemischen Entwicklung gerechnet werden, weil die Akzeptanz der Schutzmassnahmen laufend abnehme. Ein ungebremster Anstieg der Fallzahlen könnte das Gesundheitssystem weiterhin rasch überlasten, warnt der Bundesrat.
  • Massnahmen: In der Stabilisierungphase soll die Öffnungsstrategie weitergeführt werden, um ein gesellschaftliches, kulturelles und sportliches Leben an bestimmten Veranstaltungsorten wieder möglich zu machen.
  • Verschärfungen: An den Richtwerten der Schutzphase wird festgehalten. Eine Ausnahme ist die 14-Tages-Inzidenz, die bis zum Wert von 600 Neuinfektionen pro 100'000 Einwohnerinnen und Einwohner ansteigen darf.
  • Öffnungen: Der Bundesrat will dann Öffnungen vornehmen, wenn die Fallzahlen, die Hospitalisierungen und die Belegung der Intensivstationen in der Woche vor dem Öffnungsschritt stabil oder rückläufig sind. Mit der Fortführung der sogenannten risikobasierten Öffnungsstrategie sollen zusätzliche gesellschaftliche, kulturelle und sportliche Möglichkeiten geschaffen werden.

3. Die Normalisierungsphase

  • Dauer: Die Normalisierungsphase wird eingeläutet, sobald die gesamte erwachsene Bevölkerung Zugang zu einer vollständigen Impfung erhalten hat. Nach Ansicht des Bundesrates ist die Schweiz nun so weit und tritt in die Normalisierungsphase über.
  • Situation: Selbst bei einer hohen Impfbereitschaft bleiben viele Personen ungeimpft (etwa Kinder sowie Personen, die sich nicht impfen lassen können oder wollen). Aus diesem Grund ist auch in der Normalisierungsphase ein rascher Anstieg der Fallzahlen und eine Überlastung des Gesundheitssystems möglich. Es ist wichtig, dass sich eine Person des Ansteckungsrisikos bewusst ist, wenn sie sich nicht impfen lässt.
  • Massnahmen: Die Massnahmen des Bundes richten sich auf den Erhalt der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems aus.
  • Öffnungen: Verbleibende Schliessungen von Betrieben und Einrichtungen sowie Kapazitätsbeschränkungen sollen schrittweise aufgehoben werden. Basismassnahmen – wie zum Beispiel das Maskentragen an frequentierten Orten – sollen schrittweise abgebaut werden, damit die Entwicklung der Pandemie gut verfolgt werden kann.
  • Verschärfungen: Bei drohender Überlastung des Gesundheitssystems ergreift der Bundesrat nur noch Massnahmen zur Einschränkung von Personen, die sich nicht haben impfen lassen. Personen mit gültigem Covid-Zertifikat (geimpft, genesen und zeitnah getestet) sollen nicht von Massnahmen betroffen sein.
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