Das hat der Bundesrat entschieden
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Neue Corona-Massnahmen:Das hat der Bundesrat entschieden

Das gilt ab Montag
Hier brauchen auch Geimpfte einen Test

Erneut verschärft die Landesregierung die Corona-Massnahmen. Haben Sie im Dickicht von 2G, 2G+ und 3G die Übersicht verloren? Blick beantwortet die drängendsten Fragen.
Publiziert: 17.12.2021 um 15:34 Uhr
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Aktualisiert: 17.12.2021 um 16:41 Uhr
Lea Hartmann, Sermîn Faki, Daniel Ballmer, Gianna Blum

Der Bundesrat verschärft die Corona-Massnahmen. Das gilt ab Montag:

  • 2G: In den Innenräumen von Restaurants, Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben sowie an Veranstaltungen drinnen gilt neu 2G statt 3G: Nur noch Geimpfte und Genesene haben Zutritt. Ausserdem gilt Maskenpflicht und eine Sitzpflicht beim Essen und Trinken.
  • 3G: Für Veranstaltungen draussen mit mehr als 300 Personen gilt weiterhin 3G-Pflicht. Auch Getestete kommen also rein.
  • 2G+: Überall dort, wo keine Maske getragen werden oder man beim Essen und Trinken nicht sitzen kann, gilt 2G+: Geimpfte und Genesene müssen zusätzlich einen negativen Test vorweisen. Keinen Test müssen Personen machen, deren vollständige Impfung, Booster oder Genesung weniger als vier Monate her ist. Auch Kinder bis 16 Jahre sind ausgenommen. Die 2G+-Regel gilt z.B. für Bars, Clubs, Musikproben oder Hallenbäder.
  • Homeoffice-Pflicht: Es muss wieder von daheim aus gearbeitet werden. Ist das Arbeiten vor Ort notwendig, gilt Maskenpflicht.
  • Nur noch ein Test bei Einreise: Der Bund passt das Einreise-Regime wieder an. Neu kann man vor der Einreise auch einen Antigen-Schnelltest machen statt eines PCR-Tests. Ersterer darf aber nicht älter als 24 Stunden sein. Die Pflicht, 4 bis 7 Tage nach Einreise einen zweiten Test zu machen, entfällt.
  • Maskenpflicht und 3G für Schulen: Ab der Sekundarstufe II gilt schweizweit eine Maskenpflicht. Der Bundesrat empfiehlt den Kantonen ausserdem, die Maske auch an den unteren Stufen für obligatorisch zu erklären. An den Hochschulen wird kein Fernunterricht eingeführt, aber es gilt neu 3G-Pflicht.
  • Keine nicht-dringlichen OPs: Der Bundesrat empfiehlt den Spitälern, nicht dringende Operationen zu verschieben, um das Gesundheitspersonal zu entlasten.

Nur – was heisst das ganz konkret im Alltag? Blick beantwortet die wichtigsten Fragen:

2G

Wo kommen nur noch Geimpfte und Genesene rein?

Das gilt ab Montag.
Foto: Zvg
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Wo derzeit die 3G-Regel gilt, gilt künftig 2G-Regel. Das heisst: In die Innenräume von Restaurants, Kultur-, Sport- und Freizeitbetriebe sowie zu Veranstaltungen, die drinnen stattfinden, haben bei über 16-Jährigen nur noch Geimpfte und Genesene Zugang. Shoppen und den ÖV benutzen kann man weiterhin auch als Ungeimpfter.

Ok, und dann gelten aber keine weiteren Auflagen?

Doch. Zusätzlich zu 2G gilt an diesen Orten weiterhin eine Maskenpflicht und eine Sitzpflicht bei der Konsumation.

Muss ich eine Maske aufsetzen, wenn ich das Restaurant betrete?

Ja. Sowohl beim Betreten als auch beim Aufbrechen und auch sonst jedes Mal, wenn man seinen Platz am Tisch verlässt.

2G+

Kann ich noch in die Chorprobe und ins Hallenbad, wenn ich ungeimpft bin?

Nein, auch hier gilt 2G. Kommt hinzu: Im Hallenbad und bei Sportarten, bei denen keine Maske getragen werden kann, müssen auch Geimpfte und Genesene zusätzlich noch einen negativen Test vorweisen (2G+). Ausgenommen von der Testpflicht sind Jugendliche unter 16 Jahren. Es gibt noch eine weitere Ausnahme: Nicht zum Test muss, wessen letzte Impfung (zweite Dosis oder Booster) weniger als 4 Monate alt ist.

Und was gilt in Fitnessstudios?

Es gilt die 2G-Regel mit Maskenpflicht. Der Betreiber des Fitnessstudios kann auf Wunsch die 2G+-Regel einführen. In diesem Fall ist das Tragen einer Maske nicht mehr vorgeschrieben.

Und was ist mit Restaurants, Bars und Clubs? Da kann man ja auch keine Maske tragen.

Da gibt es Unterschiede: Im Restaurant gilt: 2G und Maske auf, so lange man sich bewegt (also reingeht, rausgeht oder beim Gang auf die Toilette). Am Tisch, wenn man isst oder trinkt, kann man die Maske abnehmen.

Anders im Club oder in einer Bar: Wo weder das Maskentragen noch eine Sitzpflicht möglich ist, brauchen auch Geimpfte und Genesene ein negatives Testresultat (2G+). Auch hier gilt: Nicht zum Test muss, wessen letzte Impfung (zweite Dosis oder Booster) weniger als 4 Monate alt ist.

Was ist mit dem Weihnachtsmarkt? Gibts Glühwein nur im Sitzen?

Nein, auf dem Weihnachtsmarkt ändert sich nichts. Die Schutzmassnahmen werden von den Organisatoren in Zusammenarbeit mit den Behörden festgelegt. Je nach Weihnachtsmarkt ist der Zugang auf Personen mit einem Zertifikat (in der Regel 3G) beschränkt und gegebenenfalls das Tragen einer Maske obligatorisch.

Wenn wir schon bei Weihnachten sind: Gilt 2G auch an Gottesdiensten?

In einer Kirche oder einer anderen Kultstätte ist das Tragen einer Maske obligatorisch. Bei religiösen Veranstaltungen ab 50 Personen gelten die gleichen Vorgaben wie für andere Veranstaltungen: Der Zugang ist auf genesene oder geimpfte Personen beschränkt (2G). Bei religiösen Veranstaltungen mit bis zu 50 Personen gilt keine Zertifikatspflicht.

Darf ein Restaurant zusätzlich zu 2G auch noch einen Test verlangen?

Ja, grundsätzlich können alle Betriebe und Veranstalter, die das wollen, freiwillig auch 2G+ einführen, also nur Geimpfte und Genesene einlassen, die auch noch negativ getestet sind. Im Gegenzug können Sie auf die Masken und Sitzpflicht verzichten. Im Übrigen dürfen auch die Kantone nach wie vor natürlich strengere Regeln einführen als der Bund.

Weihnachten im privaten Kreis

Darf ich das Grosi noch einladen?

Klar! Wer auf Nummer sicher gehen will, insbesondere, wenn sie noch nicht geboostert ist, kann ja vorher einen Test machen.

Onkel Urs ist ungeimpft. Darf er trotzdem mitfeiern?

Auch das ist möglich. Der Bundesrat beschränkt die Anzahl Personen bei privaten Treffen aber auf 10, sobald ein erwachsener Ungeimpfter dabei ist. Kinder zählen auch zu den 10 Personen. Sind alle Personen ab 16 Jahren geimpft oder genesen, gilt drinnen eine Obergrenze von 30 Personen. Draussen gilt weiterhin eine Obergrenze von 50 Personen.

Bin ich als Gastgeber verpflichtet, zu kontrollieren, ob meine Gäste geimpft oder genesen sind? Werden alle gebüsst, wenn wir uns nicht an die Regeln halten – oder nur der/die Ungeimpfte?

Eigentlich schon. Wer vorsätzlich eine Veranstaltung mit mehr Personen durchführt als erlaubt, riskiert eine Busse. Ebenso, wer kein Zertifikat vorweisen. Rein rechtlich gesehen macht sich strafbar, wer ungeimpft an ein Familienfest mit mehr als zehn Personen kommt und auch der Gastgeber.

Kommt jetzt an Weihnachten die Polizei vorbei und kontrolliert, dass nicht zu viele am Familienfest teilnehmen?

Nein. Dass am Heiligen Abend die Polizei an der Tür läutet und nachzählen will, ist eher ausgeschlossen.

Müssen wir unter dem Christbaum Maske tragen?

Nein, Maskenpflicht gilt bei privaten Treffen nicht.

Am Arbeitsplatz und in der Schule

Ich bin geimpft oder genesen. Darf ich noch ins Büro?

Nein. Ab kommenden Montag führt der Bundesrat wieder die Homeoffice-Pflicht ein. Wenn vor Ort gearbeitet werden muss, weil es nicht anders geht, herrscht wie bis anhin Maskenpflicht.

Ich studiere. Darf ich jetzt nur noch an die Fachhochschule, wenn ich geimpft oder genesen bin?

Nein, an Universitäten und anderen weiterführenden Schulen gilt 3G. Der Bundesrat verzichtet auf eine Verschärfung, weil die ohnehin bald die Semesterferien anfangen.

Müssen meine Kinder jetzt auch in der Schule Masken tragen?

Kommt drauf an, wie alt sie sind. Der Bundesrat führt die Maskenpflicht ab Sekundarstufe II ein. Er empfiehlt den Kantonen zudem dringend, diese auch in den tieferen Stufen einzuführen. Viele Kantone haben dies bereits getan.

Auf der Piste

Darf ich als Ungeimpfter Skifahren?

Ja, in den Skigebieten gilt nur Maskenpflicht. Ab morgen gibt es zudem eine Kapazitätsbeschränkung von 70 Prozent in den Bergbahnen. Diese haben die Bergbahnen aber selbst und freiwillig eingeführt.

Kann ich als Ungeimpfter auch im Bergrestaurant zu Mittag essen?

Ja, aber nur draussen. Zu den Innenräumen haben nur Geimpfte und Genesene Zugang.

Und was ist im Hotel? Komme ich da noch rein?

Zum Schlafen schon. Doch ins Hotelrestaurant, in den Wellness-Bereich und an die Bar kommen Ungeimpfte nicht. Überall dort gilt 2G.

Tests

Wenn ich jetzt testen muss, um in einen Club zu kommen: Ist es egal, ob ich einen Antigen-Schnelltest- oder PCR-Test vorweise? Reicht auch ein Selbsttest?

Ein Selbsttest reicht nicht. Es werden Antigen-Schnelltests und PCR-Tests akzeptiert. Allerdings: Der Antigen-Schnelltest gilt nur 24 Stunden, der PCR-Test 72 Stunden.

Muss ich dafür jetzt immer noch jedes Mal in die eigene Tasche greifen?

Nein. Wie vom Parlament gefordert, werden die Kosten für Antigen-Schnelltests ab Samstag wieder vom Bund übernommen. Antikörper-Tests und Selbsttests für zu Hause bezahlt der Bund nicht. PCR-Tests zahlt er nur für Personen mit Symptomen und nach dem Kontakt mit einem Positiven. Ab dem 17. Januar 2022 erhalten zudem alle, die an repetitiven Tests teilnehmen, ein Getesteten-Zertifikat.

Einreise in die Schweiz

Worauf muss ich jetzt achten, wenn ich in die Schweiz einreisen will?

Auch die Regeln bei der Einreise werden ab Montag angepasst. Hier kommt es teilweise zu Erleichterungen. Vor der Einreise in die Schweiz werden neben PCR-Tests, die nicht älter als 72 Stunden sind, auch Antigen-Schnelltests akzeptiert. Diese dürfen aber nicht älter als 24 Stunden sein. Und: Neu wird bei Geimpften und Genesenen auf die Pflicht verzichtet, vier bis sieben Tage nach Einreise nochmals einen zweiten Test durchführen zu müssen. Wer nur getestet ist, muss dagegen nochmals antraben.

Ab wann gelten die neuen Regeln?

Sämtliche neuen Massnahmen treten ab Montag, 20. Dezember in Kraft. Sie sind auf den 24. Januar 2022 befristet.

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