Cannabis-Studien
Kiffen ja, aber nur bio!

Die Gesundheitskommission des Nationalrates hat sich für Versuche zur kontrollierten Abgabe von Cannabis ausgesprochen. Sie will aber, dass ausschliesslich Cannabis aus Schweizer Biohanf verwendet werden darf.
Publiziert: 31.01.2020 um 15:58 Uhr
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Aktualisiert: 13.04.2021 um 17:27 Uhr

Mit 13 zu 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen beantragt die Kommission ihrem Rat, Cannabis-Studien im Gesetz zu verankern, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Konsumiert werden soll aber nur Schweizer Bio-Gras. So kämen die Versuche der Schweizer Landwirtschaft zugute, argumentiert die Mehrheit der Kommission. Der Nationalrat wird voraussichtlich in der Frühjahrssession darüber beraten.

Im ersten Anlauf hatte sich die Kommission gegen Versuche zur kontrollierten Abgabe von Cannabis für Genusszwecke ausgesprochen. Der Nationalrat befürwortete aber einen Experimentierartikel im Betäubungsmittelgesetz. Die Kommission musste sich deshalb noch einmal mit der Vorlage befassen.

SVP und CVP dagegen

Gegen den Artikel stellten sich im Nationalrat die SVP und die Mehrheit der Mitte-Fraktion aus CVP, BDP und EVP. Aus diesen Reihen wird es nun Anträge geben, die Hürden für die Durchführung der Studien zu erhöhen. So wird etwa gefordert, dass Arbeitgeber und Schulen über die Teilnahme von Angestellten beziehungsweise Schülerinnen und Schülern informiert werden.

Der Bundesrat (im Bild Alain Berset) will legalen Cannabis-Konsum in Studien erforschen lassen.
Foto: Keystone
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Im Rat war auch kritisiert worden, dass die Studien nicht die Drogenabstinenz zum Ziel hätten. Die Befürworterinnen und Befürworter argumentierten, es sei nötig, neue Wege zu prüfen. Trotz des Verbots konsumierten in der Schweiz über 200'000 Menschen regelmässig Cannabis.

Ausschliesslich für Volljährige

Mit dem Experimentierartikel würde befristet auf zehn Jahre eine gesetzliche Grundlage für Pilotversuche geschaffen. Hintergrund ist die verweigerte Bewilligung für eine Cannabis-Studie der Universität Bern. Das Bundesamt für Gesundheit war zum Schluss gekommen, dass es dafür keine Rechtsgrundlage gebe.

Die Pilotversuche würden sich ausschliesslich an über 18-Jährige richten. Die Teilnehmenden sollen eng begleitet und gesundheitlich überwacht werden.

(SDA)

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