Bundesverwaltungsgericht hält fest
Schwule und Lesben werden bei Einbürgerung diskriminiert

Bei der erleichterten Einbürgerung sind Homosexuelle gegenüber verheirateten Hetero-Paaren im Nachteil. Das verstösst gegen Völkerrecht, kommt das Bundesverwaltungsgericht zum Schluss.
Publiziert: 03.09.2021 um 12:02 Uhr
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Aktualisiert: 03.09.2021 um 16:31 Uhr

Schwule und Lesben können in der Schweiz nicht heiraten. Zumindest noch nicht – die Abstimmung über die Ehe für alle am 26. September könnte dies ändern. Vorerst bleibt homosexuellen Paaren aber nur die eingetragene Partnerschaft.

Und bei dieser gibt es im Vergleich zur Ehe Nachteile. Etwa wenn der oder die Liebste aus dem Ausland kommt: Während Ehepartner sich erleichtert einbürgern lassen können, besteht diese Option für Homosexuelle nicht. Das ist diskriminierend und verletzt sogar das Völkerrecht: Zu diesem Schluss kommt das Bundesverwaltungsgericht in einem aktuellen Urteil.

Russe wehrte sich vor Gericht

Einem Russen, der seit 2015 in eingetragener Partnerschaft mit einem Schweizer lebt, war die erleichterte Einbürgerung vom Staatssekretariat für Migration (SEM) verweigert worden. Die Begründung: Das Bürgerrechtsgesetz sehe die erleichterte Einbürgerung nur für verheiratete Personen vor.

An den roten Pass zu kommen, ist einfacher, wenn man verheiratet ist. Ehepartner können sich erleichtert einbürgern lassen.
Foto: Keystone
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Dagegen wehrte sich der Mann vor Gericht. Das ordentliche Verfahren dauere länger, argumentierte der Russe, und seine sexuelle Orientierung geheim zu halten, sei dabei nicht möglich.

Recht bekommen aber nicht gewonnen

Grundsätzlich hat er nun Recht bekommen. Dass das Gesetz Homosexuellen keinen Zugang zur erleichterten Einbürgerung gibt, sei eine unzulässige Diskriminierung, hält das Bundesverwaltungsgericht fest. Den Entscheid des SEM wollten die St. Galler Richter aber nicht umstossen: Der Mann habe mit dem ordentlichen Verfahren nur «sehr geringfügige» Erschwernisse und könne es als Rechtsanwalt problemlos durchlaufen.

Weil das Schweizer Gesetz aber das völkerrechtliche Diskriminierungsverbot verletze, erlässt das Gericht dem Russen die Verfahrenskosten. Das Urteil kann beim Bundesgericht angefochten werden.

«Bin positiv überrascht»

Bei der Schweizer Schwulenorganisationen Pink Cross freut man sich über das Urteil. «Ich bin positiv überrascht, dass das Bundesverwaltungsgericht die Diskriminierung so deutlich anerkannt», sagt Geschäftsleiter Roman Heggli (30). Doch das Urteil zeige auch, dass die Ungleichbehandlung im Gesetz gewollt sei. «Um so wichtiger ist es nun, diese mit der Ehe für alle zu beenden.» (gbl)

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