Ein Rücktritt in Unehren
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Nach Gerichtsurteil:Das sagt die Gerichtskommission zum Lauber-Rücktritt

Nach Gerichtsurteil
Bundesanwalt Lauber tritt zurück

Michael Lauber bietet seinen Rücktritt an. Dies schreibt der Bundesanwalt in einer persönlichen Erklärung. Er habe sich «im Interesse der Institutionen» zu diesem Schritt entschieden. Grund ist ein vernichtendes Gerichtsurteil.
Publiziert: 24.07.2020 um 11:40 Uhr
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Aktualisiert: 30.07.2020 um 08:49 Uhr
Sermîn Faki

Die Geheimtreffen mit Fifa-Boss Gianni Infantino haben ihm das Genick gebrochen: Bundesanwalt Michael Lauber (54) tritt zurück! Er werde der Gerichtskommission des Parlaments seinen Rücktritt anbieten, teilte er heute in einer persönlichen Erklärung mit.

Bisher hatte sich Lauber stets geweigert, die Konsequenzen aus der Fifa-Affäre zu ziehen und freiwillig zu gehen – obwohl dies eine Mehrheit des Parlaments gefordert hat. Nun aber hat das Bundesverwaltungsgericht heute sein Urteil bekanntgegeben. Es ist eine weitere Schlappe für Lauber, und zwar eine herbe.

Lauber und Infantino sollen vor Gericht
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Nach Gerichtsurteil:Bundesanwalt Lauber tritt zurück!

«Vorsätzlich die Unwahrheit gesagt»

Lauber hatte sich vor dem Bundesverwaltungsgericht dagegen gewehrt, dass seine Aufseher ihm den Lohn gekürzt hatten. Die Richter in St. Gallen reduzieren die Strafe zwar ein wenig, geben der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) aber Recht: Lauber hat seine Amts- und Treuepflicht «schwer verletzt», wie es im Urteil heisst. Und zwar gleich in mehreren Punkten.

Am schwersten wiegt die Feststellung der Lüge. Das Bundesverwaltungsgericht hält fest, dass Lauber «vorsätzlich die Unwahrheit sagte». Dabei geht es um das ominöse Treffen mit Fifa-Boss Gianni Infantino (50) vom 16. Juni 2017, an das sich keiner der mutmasslichen fünf Teilnehmer erinnern kann. «Eine solche Erinnerungslücke bei mehreren Teilnehmern ist nach der allgemeinen Lebenserfahrung als abwegig anzusehen», so das Gericht. Lauber habe das Treffen gegenüber der AB-BA «bewusst» verschwiegen.

Zudem habe Lauber mehrfach «grobfahrlässig» gegen seine Ausstandspflicht verstossen. Beispielsweise, indem er eigenmächtig bestimmt hat, dass die Bundesanwaltschaft seine Anwaltskosten vorerst übernimmt. Inzwischen hat Lauber die Kosten rückerstattet.

Andere Vorwürfe abgeschwächt

Andere Vorwürfe schwächt das Gericht ab. So taxiert es den Vorwurf der AB-BA, Lauber habe in Bezug auf andere Treffen mit Infantino seine Amtspflichten verletzt, als unbegründet.

Auch der Vorwurf des illoyalen Verhaltens gegenüber der Aufsichtsbehörde schwächt das Gericht ab. Zwar hat Lauber mit Aussagen gegenüber der AB-BA in einer Medienkonferenz die «Grenzen des Zulässigen überschritten». In Anbetracht des angeschlagenen Vertrauensverhältnisses sei dieses Verschulden jedoch nur als leicht fahrlässig einzustufen.

Das Gericht rügt auch die AB-BA für ihre teils sehr angriffigen Aussagen gegenüber Lauber. So gingen die Aufpasser mit der Aussage, Lauber zeige ein im Kern falsches Berufsverständnis, zu weit. Ebenso zeigten sich einzelne Vorwürfe als unbegründet. Das Bundesverwaltungsgericht heisst Laubers Beschwerde daher teilweise gut.

Dem Ansehen der Bundesanwaltschaft geschadet

Dennoch hält das Gericht fest, dass die Amtspflichtverletzungen und deren Schwere den Entscheid der AB-BA, Lauber den Lohn zu kürzen, rechtmässig war. Beim Umfang der Lohnkürzung aber berücksichtigen die Richter auch die teils unbegründeten Vorwürfe. Das Gericht reduziert die Lohnkürzung aber von acht auf fünf Prozent eines Jahreslohns. Lauber habe dem Ansehen der Bundesanwaltschaft geschadet, zudem fehle es ihm an Unrechtsbewusstsein und Einsicht.

Die AB-BA hatte wegen der Treffen mit Infantino im Mai 2019 ein Disziplinarverfahren gegen Lauber eröffnet. Am 2. März 2020 stellte sie eine mehrfache, teils schwere Verletzung verschiedener Amtspflichten fest und sprach die Lohnreduktion von acht Prozent aus.

Dagegen reichte der Bundesanwalt Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein: Er wies alle ihm vorgeworfenen Amtspflichtverletzungen als unbegründet zurück. Weiter warf er der AB-BA formelle Fehler wie Parteilichkeit und eine unvollständige Erhebung des Sachverhalts vor. Zudem sei ihm das rechtliche Gehör verwehrt geblieben.

Lauber weist Lügen-Vorwurf von sich

Lauber bestreitet nach wie vor, nicht die Wahrheit gesagt zu haben. «Die Unterstellung der Lüge weise ich nach wie vor in aller Form zurück», teilt er in einer kurzen schriftlichen Stellungnahme mit. Er räumt nun aber ein: «Wenn man mir jedoch als Bundesanwalt nicht glaubt, dann schadet dies der Bundesanwaltschaft.»

Bundesanwalt Lauber hat gelogen
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