Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen Fussball-Funktionäre
Lauber versucht den Befreiungsschlag

Am Dienstag hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen vier Fussball-Funktionäre erhoben. Lauber könnte so seinen Kopf aus der Schlinge ziehen. Doch die zentrale Figur fehlt auf der Anklagebank.
Publiziert: 06.08.2019 um 23:35 Uhr
Bundesanwalt Michael Lauber wagt den Befreiungsschlag: Er hat im Fussball-Komplex erste Anklagen erhoben.
Foto: AFP
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Michael Lauber (53) tritt die Flucht nach vorn an: Am Dienstag hat die Bundesanwaltschaft (BA) Anklage gegen vier Fussballfunktionäre erhoben – drei Jahre und elf Monate nach Eröffnung des Strafverfahrens.

Es wurde höchste Zeit: Denn die den drei Deutschen Theo Zwanziger (74), Horst Rudolf Schmidt (77) und Wolfgang Niersbach (68) sowie dem Schweizer Urs Linsi (74) vorgeworfenen Delikte verjähren im April 2020. Um das zu verhindern, muss bis dahin ein erstinstanzlicher Entscheid des Bundesstrafgerichts in Bellinzona vorliegen.

Dafür müssen sich Zwanziger und Co. verantworten

Die Bundesanwaltschaft wirft den Angeklagten – drei Funktionären des Deutschen Fussballbunds DFB und dem ehemaligen Fifa-Generalsekretär Urs Linsi (74) – Betrug in Mittäterschaft und Gehilfenschaft zum Betrug vor.

Im Zentrum der Anklage steht eine Zahlung über 6,7 Millionen Euro. Diese hatte der DFB im Jahr 2005 an die Fifa geleistet – deklariert als Beitrag für eine Eröffnungsfeier der Fussball-WM 2006 in Deutschland.

Die Bundesanwaltschaft hingegen wirft den Beschuldigten vor, damit ein dubioses Darlehen von 10 Millionen Franken zurückbezahlt zu haben, das der frühere Adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus (†63) einst Franz Beckenbauer (73), Präsident des WM-Organisationskomitees, gewährt hatte. Beckenbauer soll damit den Fifa-Funktionär Mohamed bin Hammam (70) aus Katar «überzeugt» haben, für Deutschland als WM-Gastgeber zu stimmen.

Das aber konnte die BA nicht abschliessend klären – weil Katar das Rechtshilfeersuchen der BA nicht beantwortet hat.

 

Die Bundesanwaltschaft wirft den Angeklagten – drei Funktionären des Deutschen Fussballbunds DFB und dem ehemaligen Fifa-Generalsekretär Urs Linsi (74) – Betrug in Mittäterschaft und Gehilfenschaft zum Betrug vor.

Im Zentrum der Anklage steht eine Zahlung über 6,7 Millionen Euro. Diese hatte der DFB im Jahr 2005 an die Fifa geleistet – deklariert als Beitrag für eine Eröffnungsfeier der Fussball-WM 2006 in Deutschland.

Die Bundesanwaltschaft hingegen wirft den Beschuldigten vor, damit ein dubioses Darlehen von 10 Millionen Franken zurückbezahlt zu haben, das der frühere Adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus (†63) einst Franz Beckenbauer (73), Präsident des WM-Organisationskomitees, gewährt hatte. Beckenbauer soll damit den Fifa-Funktionär Mohamed bin Hammam (70) aus Katar «überzeugt» haben, für Deutschland als WM-Gastgeber zu stimmen.

Das aber konnte die BA nicht abschliessend klären – weil Katar das Rechtshilfeersuchen der BA nicht beantwortet hat.

 

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Will er seine Wahlchancen verbessern?

Doch die Anklage könnte auch eine politische Komponente haben: Lauber will im September vom Parlament wiedergewählt werden, doch nach umstrittenen Treffen mit Fifa-Boss Gianni Infantino (49) und Querelen mit der Aufsichtsbehörde (BLICK berichtete) schwinden seine Chancen. Die Anklageerhebung könnte ein Versuch sein, seine Karten zu verbessern: Denn wer will die Bundesanwaltschaft während eines so wichtigen Verfahrens schon schwächen?

«Möglich, dass die Anklageerhebung der Versuch eines Befreiungsschlags ist», sagt auch der Strafrechtsprofessor und Antikorruptionsexperte Mark Pieth (66). Ob das gelingt, müsse sich allerdings zeigen. Pieth hält es für «durchaus möglich, dass Michael Lauber nun vor dieser Ausgangslage im September die Wiederwahl schafft, das Verfahren aber sechs Monate später eingestellt wird». Das wäre fatal für die Reputation der BA.

Die zentrale Figur fehlt auf der Anklagebank

Pieth fragt sich daher, warum die BA so lange zugewartet hat mit der Anklage. Noch stossender findet er, dass nun Gehilfen und Mitwisser angeklagt würden, die zentrale Figur – Franz Beckenbauer (73) – aber nicht. Die BA hat entschieden, das Verfahren gegen «Kaiser» Franz abzutrennen – offiziell, weil dieser aus gesundheitlichen Gründen als nicht einvernahmefähig galt.

Pieth aber fragt: «Warum hat Lauber ihn nicht schon viel früher einvernommen? Und warum hat er ihn nicht angeklagt?» Möglich wäre es gewesen. Dann hätte das Bundesstrafgericht seinerseits abklären müssen, ob Beckenbauer verhandlungsfähig ist.

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