Bundesanwalt verzögert mit System
Lauber-Infantino-Treffen droht Verjährung

Schon im kommenden Sommer könnte für die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft die Frist für ihre Disziplinaruntersuchung abgelaufen sein. Darauf soll Michael Lauber hoffen.
Publiziert: 03.10.2019 um 15:11 Uhr
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Aktualisiert: 16.10.2019 um 13:38 Uhr

Bundesanwalt Michael Lauber (53) und sein prominenter Anwalt Lorenz Erni spielten auf Zeit, schreibt die «Aargauer Zeitung». Der eben erst in seinem Amt als höchster Schweizer Strafermittler bestätigte Lauber wolle so bewirken, dass das Disziplinarverfahren gegen ihn verjährt.

Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) führt das Verfahren gegen Lauber wegen unprotokollierter Treffen mit dem Fifa-Chef Gianni Infantino (49). Ans letzte Meeting am 17. Juni 2017 will sich obendrein kein Anwesender mehr erinnern können.

Der ehemaliger Staatsanwalt und Polizeikommandant des Kantons Basel-Stadt, Markus Mohler, verweist in der «Aargauer Zeitung» auf die Bestimmungen in der Verordnung über die Organisation der AB-BA.

Bundesanwalt Michael Lauber spiele auf Zeit, wirft die «Aargauer Zeitung» dem Wiedergewählten vor.
Foto: keystone
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Nach drei Jahren ist Schluss

Darin heisst es, die «disziplinarische Verantwortlichkeit verjährt ein Jahr nach Entdeckung der Amtspflichtverletzung, spätestens aber drei Jahre nach der letzten Verletzung dieser Pflichten». Mohler geht wegen der nichtprotokollierten Treffen davon aus, dass der Verjährungszeitpunkt im Juni 2020 liege.» Also drei Jahre nach dem «vergessenen» dritten Treffen.

Allerdings weist einiges darauf hin, dass es noch weitere Treffen zwischen Fifa-Leuten und Lauber gegeben hat. So könnte es gut sein, dass eines dieser Meetings später stattfand. Oder dass noch andere Verfehlungen Gegenstand der Disziplinaruntersuchung sind, die nach dem vergessenen Treffen stattfanden. Dann hätte die AB-BA für die Untersuchung eben doch mehr Zeit. (pt)

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