Bund nimmt Flüchtlingen das Geld weg – das meint BLICK
Was soll die Aufregung?

Flüchtlinge müssen einen Teil ihres Vermögens abgeben. Das ist nur korrekt.
Publiziert: 15.01.2016 um 15:21 Uhr
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Aktualisiert: 10.09.2018 um 23:30 Uhr
Christoph Lenz
Christoph Lenz

Obacht! Sturmwarnung für die Schweiz. 

Gestern berichtete «10vor10», dass Asylsuchende in der Schweiz verpflichtet sind, Vermögenswerte über 1000 Franken an die Behörden abzugeben. Nun überschlägt sich die internationale Presse. «Schweiz knöpft Flüchtlingen Bargeld ab», schreibt der «Spiegel». Der «Guardian» erklärt, Werte würden «beschlagnahmt», um Flüchtlingskosten zu bezahlen. In Sozialen Medien wird gar der Vergleich mit der Judengold-Affäre bemüht.

Abknöpfen! Beschlagnahmen! Man könnte meinen, die Asylbehörden plünderten verzweifelte, traumatisierte Flüchtlinge aus. 

Die Aufregung ist unverständlich. Zunächst einmal, weil sehr wenige Personen betroffen sind. Fast 40'000 Asylgesuche wurden letztes Jahr in der Schweiz gestellt. Nur bei 112 Personen wurden Vermögenswerte in der Summe von insgesamt 210'000 Franken konfisziert. 

Wichtiger noch: Es ist ganz und gar richtig, dass Privatvermögen von Personen aufgebraucht werden, bevor der Staat ihnen Hilfe angedeihen lässt. Beispiele: Werden Menschen pflegebedürftig, dienen ihre Ersparnisse dazu, Pflegekosten zu decken. Erst wenn fast nichts mehr übrig ist, springt der Staat ein. Auch Sozialhilfe erhält man erst, wenn das Vermögen weitgehend aufgebraucht ist. Der SKOS-Freibetrag liegt bei 4000 Franken für Einzelpersonen. Warum sollte dieses Prinzip nicht auch für Flüchtlinge gelten? 

Dringender wäre eine Diskussion darüber, wie Flüchtlinge rascher und besser in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt eingegliedert werden können. Doch die Nachricht des «Tages-Anzeigers», dass der Bund Dutzende Millionen Franken bei der Integration sparen will, ging heute im Gezeter der Dauerempörten unter.

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