Alain Berset plant Lockerungen für private Feste
1:06
Bald wieder grosse Partys?Alain Berset plant Lockerungen für private Feste

Bald dürfen wieder grosse Feste gefeiert werden!
Bundesrat Berset plant mehr Lockerungen als erwartet

Der Bundesrat hat es bereits vor zwei Wochen angekündigt: Ende Mai soll es weitreichende Öffnungen geben. Blick-Recherchen zeigen, dass die Lockerungen weiter gehen, als erwartet.
Publiziert: 25.05.2021 um 17:49 Uhr
|
Aktualisiert: 26.05.2021 um 09:34 Uhr
Die Corona-Lage hat sich entspannt, die Impfkampagne kommt gut voran.
Foto: imago images/Eibner
1/11
Rachel Hämmerli und Ruedi Studer

Am Mittwoch winkt der Bevölkerung wieder ein gehöriges Stück Freiheit. Der Bundesrat hat es vor zwei Wochen angetönt: Ende Mai dürfen wir wieder in einer warmen Gaststube sitzen, ins Büro gehen oder grössere Veranstaltungen besuchen – vorausgesetzt, die epidemiologische Lage lasse es zu.

Und wie sie es zulässt! Die Fallzahlen und Hospitalisationen sinken kontinuierlich und die Impfkampagne läuft wie geschmiert. Ab 31. Mai sollen deshalb mehr Lockerungen eintreffen, als vom Bundesrat angekündigt, wie Blick von bundesnahen Quellen erfuhr. SP-Gesundheitsminister Alain Berset (49) will demnach stärker lockern als erwartet!

Mehr Leute an Privatpartys erlaubt

Vor zwei Wochen wollte der Bundesrat die Personenzahl bei Privatfesten in Innenräumen bei maximal 10 beschränkt lassen – draussen bei 15. Neu sollen sich drinnen 30 Personen treffen dürfen – draussen sogar 50 Personen. Und das ohne Schutzkonzept.

Auch bei öffentlichen Veranstaltungen, wie etwa Vereinsanlässen oder Führungen soll gelockert werden. Drinnen wie draussen sollen sich wieder 50 Leute zu einer versammeln dürfen. Unter folgenden Bedingungen: Es muss ein Schutzkonzept vorliegen und Abstände und Maskentragen muss eingehalten werden.

Bei religiösen oder politischen Veranstaltungen sollen sich sogar 100 Personen in Innenräumen treffen dürfen, im Freien 300. Gleiches gilt für Publikumsveranstaltungen mit Sitzpflicht – wie Konzerte oder Sportanlässe. Wobei maximal die Hälfte der Sitzfläche genutzt werden darf.

Und schliesslich soll die Obergrenze von derzeit 15 Personen von Menschenansammlungen im öffentlichen Raum gleich ganz gestrichen werden.

Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.

Keine Maskenpflicht an Tischen

Bald bieten auch Restaurants wieder Schutz vor Regen: Die Innenräume dürfen wieder öffnen. Der Bundesrat forderte vor zwei Wochen aber eine Maskenpflicht am Restauranttisch – auch wenn nicht konsumiert wird. Das dürfte den Gästen nun wohl erspart bleiben. Am Tisch soll man die Maske ablegen dürfen.

Andere Regeln gelten aber nach wie vor: Es dürfen maximal vier Personen an einem Tisch sitzen und noch immer müssen die Kontaktdaten aller Gäste erhoben werden.

Casimir Platzer (58) hätte auch die Vier-Personen-Regel gerne aufgehoben gesehen: «Die Gästezahl auf vier pro Tisch zu limitieren, ist nicht in jedem Fall erklärbar», sagt der Präsident von Gastrosuisse. Es sei absurd, dass fünf Leute zwar in einem Auto ins Tessin fahren dürften, aber nicht zusammen in einem Restaurant essen. «Wenn das aber der Schlüssel für die Öffnung der Innenräume ist, akzeptieren wir das.»

Streitpunkt Homeoffice-Pflicht

Der grösste Streitpunkt ist die Homeoffice-Pflicht. Der Bundesrat sah vor, die Pflicht in eine Empfehlung umzuwandeln – aber nur wenn Unternehmen ihre Mitarbeiter regelmässig testen. Die Testpflicht ist aber umstritten.

Offen ist, wie das repetitive Testen genau umgesetzt werden soll. Laut Adrian Wüthrich (41), Präsident von Travailsuisse, gebe es noch praktische Probleme. Im Kanton Aargau etwa dürften Unternehmen erst ab fünf Mitarbeitern die repetitiven Tests vom Kanton anfordern – aus logistischen und finanziellen Gründen. «Repetitives Testen muss auch für kleine Unternehmen möglich und kostenlos sein», so Wüthrich.

Womöglich dürfte sich diese Forderung aber erübrigen. Es besteht nämlich die Möglichkeit, dass eine generelle Homeoffice-Empfehlung ausgesprochen wird, tönt es aus bundesnahen Quellen.


Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?