Aufatmen bei Parmelin
Ständerat kippt Dividenden-Verbot

Anders als eine Mehrheit im Nationalrat stimmt der Ständerat gegen ein Dividenden-Verbot. Unternehmen können also weiter Geld an ihre Aktionäre ausschütten – selbst wenn sie gleichzeitig Entschädigungen für Kurzarbeit einstreichen.
Publiziert: 06.05.2020 um 16:37 Uhr
|
Aktualisiert: 07.05.2020 um 16:15 Uhr
Daniel Ballmer

Wie gewonnen, so zerronnen. Am späten Dienstagabend hatte eine knappe Mitte-Links-Mehrheit im Nationalrat noch jubiliert. Die grosse Kammer hatte für das laufende Jahr und fürs 2021 ein Dividenden-Verbot beschlossen für Unternehmen, die in der Corona-Krise Entschädigungen für Kurzarbeit beziehen. Viele verstünden nicht, wenn Unternehmen den Bund um Hilfe riefen, aber gleichzeitig Geld an ihre Aktionäre ausschütten.

Rechtssicherheit gefährdet

Doch am Mittwoch hat der Ständerat das Ganze wieder gekippt. Mit 31 gegen 10 Stimmen bei einer Enthaltung stimmte die kleine Kammer gegen das Dividenden-Verbot. CVP-Ständerat Erich Ettlin (57) warnte vor einem Eingriff in die Eigentumsgarantie. Auch wäre gerade durch eine Rückwirkung die Rechtssicherheit gefährdet, gab der Sprecher der vorberatenden Kommission zu bedenken.

SP-Ständerat und Gewerkschafter Paul Rechsteiner (67) blieb als Befürworter auf verlorenem Posten. «Unternehmen beanspruchen in erheblichem Umfang öffentliche Mittel», betonte er. Weite Kreise in der Bevölkerung empfänden es als stossend, wenn gleichzeitig «in grossem Stil» Dividenden ausgeschüttet würden. Das stiess zwar auf Verständnis. Am «Erfolgsmodell der Schweiz» solle aber nicht gerüttelt werden, fand SVP-Ständerat Hannes Germann (63). «Ich glaube, meine Kollegen im Nationalrat haben nicht verstanden, was sie da gemacht haben», kommentierte FDP-Ständerat Ruedi Noser (59).

Der ABB-Konzern setzt Mitarbeiter auf Kurzarbeit – und schüttet gleichzeitig 1323 Millionen Franken an die Aktionäre aus.
Foto: Keystone
1/11

Viele Konzerne finden ihr Vorgehen ohnehin legitim. Immerhin beträfen die Dividenden das Geschäftsjahr 2019. Alternative zur Kurzarbeit wären Entlassungen. Und die Entschädigung sei keine Staatshilfe, sondern eine Versicherungsleistung, die vorab durch Firmen und Mitarbeitende finanziert werde. Kurz: Dividenden und Kurzarbeit hätten nichts miteinander zu tun. Dem halten Kritiker die 6 Milliarden Franken entgegen, die der Bund der Arbeitslosenversicherung für Kurzarbeitsentschädigung zuschiesst. Vergeblich.

Auch Unternehmen des Bundes betroffen

Aufatmen kann damit Bundesrat Guy Parmelin (60). Der SVP-Wirtschaftsminister hatte sich mit Händen und Füssen gegen das Dividenden-Verbot gewehrt. Nicht ohne Grund: Betroffen wären nämlich auch staatsnahe Betriebe wie die Post. Dabei hatte der Bundesrat als Alleinaktionär erst Ende April eine Dividendenausschüttung von 50 Millionen Franken abgesegnet. Obwohl die Post für diverse Tochterunternehmen Kurzarbeit beantragt hatte.

Die Betroffenheit staatsnaher Betriebe blieb selbst im Nationalrat umstritten. Für die Post müsste ein Dividenden-Verbot nicht gelten, meint BDP-Nationalrat Lorenz Hess (58). Der Bund habe genügend Möglichkeiten, allenfalls notwendige Regelungen vorzunehmen. «Zudem kann er angesichts der zunehmend leeren Kasse und der wachsenden Begehren die Dividenden bestmöglich einsetzen.»

«Alles andere wäre nicht konsequent»

Selbstverständlich hätte das Verbot auch für Unternehmen des Bundes gelten müssen, findet dagegen CVP-Nationalrat Christian Lohr (58). «Alles andere wäre nicht konsequent.»

Kurzarbeit für Büezer, Millionen für Besitzer
1:43
So managen Konzerne die Krise:Kurzarbeit für Büezer, Millionen für Besitzer

Grundsätzliche Bedenken gegen Kurzarbeit bei staatsnahen Betrieben hat SP-Nationalrätin Mattea Meyer (32). Der Bund als Eigentümer sei in der Verantwortung, Einnahmeausfälle zu decken, indem er etwa auf Gewinnausschüttung verzichtet – und so mithilft, Arbeitsplätze zu erhalten. «Das entlastet die Arbeitslosenversicherung, die nicht zusätzlich und unnötig belastet werden soll», sagt Meyer.

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?