Bundesrat verkündet das Ende aller Corona-Massnahmen
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Nach zwei Jahren Pandemie:Bundesrat verkündet das Ende aller Corona-Massnahmen

Auch nach 1. April
Hier bleibt die Maske noch

Ab Freitag muss nirgendwo in der Schweiz mehr Maske getragen werden. Stimmt nicht ganz: In Spitälern, aber auch Pflegeheimen bleibt die Maske noch Pflicht.
Publiziert: 31.03.2022 um 15:03 Uhr
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Aktualisiert: 31.03.2022 um 16:26 Uhr

Ab Freitag heisst es: Maske runter! Selbst im ÖV – dem einzigen Ort, an dem die Maske jetzt schweizweit noch getragen werden muss – kann man ab dann wieder Gesicht zeigen. Damit hat der Bundesrat am Mittwoch die Corona-Politik vorläufig beendet.

Ist die Maske also überall passé? Nicht ganz: In den Kantonen Genf und Wallis bleibt das Tragen einer Maske in Gesundheitseinrichtungen – also Spitälern, Arztpraxen, Pflegeheimen – vorderhand obligatorisch. In diesen Institutionen müssen Privatbesucher, Freunde oder Familienmitglieder eine Maske tragen, solange sie sich nicht im Zimmer oder in der Wohnung der besuchten Person aufhalten oder nicht zum Essen sitzen. Auch das Personal muss weiterhin Maske tragen, im Wallis mindestens bis Ende April.

Baselbiet: Testpflicht für Mitarbeitende

Ebenso in Basel-Landschaft: Mitarbeitende und Besucherinnen und Besucher in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sowie Institutionen für Behindertenhilfe müssen weiterhin Maske tragen, wie die Regierung am Donnerstag mitteilte. Und Mitarbeitende müssen sich zweimal wöchentlich testen lassen – egal über welchen Impfstatus sie verfügen.

Morgen Freitag fällt die Maske auch im Schweizer ÖV.
Foto: Keystone
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Im Kanton Baselland seien diese Massnahmen notwendig, weil die Infektionszahlen, insbesondere die 7-Tages-Inzidenz, nach wie vor vergleichsweise sehr hoch seien, schreibt die Regierung. Die Verfügungen bleiben bis spätestens 31. Mai in Kraft.

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Viele Spitäler bestehen auf der Maske

Der Kanton Neuenburg wiederum belässt es bei einem Appell an die Bevölkerung, sich aus Rücksicht auf Mitmenschen mit einem geschwächten Immunsystem vorsichtig zu verhalten. Daher empfiehlt der Kanton das Beachten der Hygieneregeln und das Tragen einer Maske im Kontakt mit vulnerablen Personen nachdrücklich. Spitäler, Pflegeheime oder Arztpraxen können die Maskenpflicht zudem «in eigener Verantwortung» für obligatorisch erklären, wie der Kanton Neuenburg mitteilte.

Nicht nur in Neuenburg machen Spitäler von dieser Freiheit Gebrauch. Auch in vielen Deutschschweizer Kliniken gilt weiterhin Maskenpflicht – auch für Besucher, wie eine Umfrage von Radio SRF in den grossen Spitälern in Basel, Zürich, Bern und Luzern ergeben hat.

Immer noch Personalengpässe

Das Risiko, dass Besucherinnen und Besucher das Coronavirus mit ins Spital bringen würden, sei nach wie vor zu gross, heisst es. Dabei geht es um den Schutz der Patienten, aber auch um jenen des Personals.

In vielen Spitälern nämlich hat der Engpass bei Ärztinnen, Ärzten und Pflegefachleuten erst den Höhepunkt erreicht. Erst, wenn der Personalnotstand nachlasse und die Covid-Fallzahlen ein tieferes Niveau erreichen, komme eine Abschaffung der Maskenpflicht infrage.

Und: Auch im internationalen Reiseverkehr – insbesondere auf Flügen – wird die Maske noch bleiben. (SDA/sf)

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