Armee sitzt auf 200 Millionen Stück
Verlängerungs-Trick für abgelaufene Masken

Rund 300 Millionen Masken hat die Armee beschafft. Für die meisten gilt offiziell aber nur eine Haltbarkeit von einem Jahr. Damit die Masken nicht entsorgt werden müssen, greift der Bund in die Trickkiste.
Publiziert: 30.01.2021 um 15:03 Uhr
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Aktualisiert: 22.04.2021 um 08:33 Uhr
FFP2-Masken, die den Schweizer Standards nicht genügen, sollten nach Afrika verscherbelt werden (Symbolbild).
Foto: DUKAS
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Ruedi Studer

Nicht nur mit mangelhaften Masken hat die Armee ein Problem, sondern auch mit dem Verfalldatum der Produkte. China lieferte für den Export aus haftungsrechtlichen Überlegungen nur Schutzmasken mit einer Haltbarkeit von einem Jahr, obwohl in China selbst eine zweijährige Garantie gilt.

«Die verkürzten Haltbarkeitsfristen der Hygienemasken stellen ein Problem für die Bevorratung dar», warnt Beschaffungskoordinator Markus Näf (53) in einem seiner Statusberichte, die BLICK gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz erhalten hat.

Gleich mehrfach verweist er in den ingesamt zwölf Berichten darauf, dass die rund 300 Millionen Masken bei Bund und Kantonen nur nach Corona-Verordnung zugelassen sind, nicht aber nach Medizinprodukte-Verordnung – und deshalb «in den nächsten Monaten ablaufen werden». Ohne Gegenmassnahmen dürften diese Masken nicht mehr verwendet und im Gesundheitswesen nicht mehr in Verkehr gebracht werden.

Ausnahmebestimmung verlängert

Näf schlägt verschiedene Lösungen für eine Wiederzulassung vor. Man behalte die Masken an Lager und «es wird bei der nächsten Krise überlegt, wie mit einer Sondergesetzgebung diese Masken wieder in Verkehr gebracht werden können». Analog zu alten Masken aus dem Jahr 2007, die so in der ersten Corona-Welle verwendet wurden. Ebenso wirft er die Frage auf, ob «für die Kantone und Dritte eine Bezugspflicht beim Bund» erlassen werden soll.

Eine weitere Option, für die sich der Bundesrat schliesslich auch entschieden hat: die bestehende Ausnahmebestimmung in der Covid-Verordnung «die nächsten Jahre in Kraft» zu belassen. So dürfen nach aktueller Regelung Gesichtsmasken weiterhin auch ohne Konformitätsbewertungsverfahren «ausschliesslich für die nicht medizinische Verwendung in Verkehr gebracht werden».

Verkauf auch mit Verlust

Auch einer weiteren Forderung kommt der Bundesrat nach. Nämlich dass die Armeeapotheke die Masken zu Marktpreisen in Umlauf bringen darf, was angesichts der hohen Einkaufspreise in der ersten Corona-Welle mit einem finanziellen Verlust zulasten des Bundes verbunden ist.

Wie viele abgelaufene Masken noch an Lager sind und wie viele auf dem Markt verkauft wurden, lässt die Armee mit Verweis auf eine laufende Überprüfung offen.

Nur so viel: Die Armeeapotheke habe seit Beginn der Pandemie insgesamt 299,8 Millionen Hygiene- und Atemschutzmasken beschafft, erklärt Armeesprecher Stefan Hofer. Mehr als 70 Millionen davon seien an die Kantone für das Gesundheitswesen, die Bundesverwaltung und die Armee abgegeben worden. Mehr als 18 Millionen Hygienemasken gingen in der ersten Corona-Welle zudem zur Anschubversorgung in den Detailhandel.

Will heissen: Rein rechnerisch müsste die Armee derzeit auf rund 200 Millionen Masken sitzen.


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