Verjährt Sommermärchen-Fall wegen Corona?
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Verschiebung beantragt:Verjährt Sommermärchen-Fall wegen Corona?

Anwalt beantragt Prozessverschiebung
Verjährt Sommermärchen-Fall wegen Coronavirus?

Platzt Michael Laubers Prestige-Fall? Verteidiger Nathan Landshut will die Verhandlungen vertagen – sein kranker Klient Horst Rudolf Schmidt könne nicht ins Tessin. Im April verjährt die Sache.
Publiziert: 04.03.2020 um 14:31 Uhr
Reza Rafi

Am Montag soll er endlich beginnen: Der Prozess um die Vergabe der Fussball-WM 2006 in Deutschland. Es ist der Prestige-Fall für Bundesanwalt Michael Lauber (54) schlechthin. Angeklagt sind die ehemaligen DFB-Topfunktionäre Theo Zwanziger (74) und Wolfgang Niersbach (69) sowie die beiden Ex-Fifa-Kader Horst Rudolf Schmidt (78) und der Schweizer Urs Linsi (70). Im Zentrum steht eine mysteriöse Zahlung von 6,7 Millionen Euro an den Katarer Mohamed Bin Hammam (70). Alle Beschuldigten bestreiten die Vorwürfe.

Doch die Verhandlungen stehen auf Messers Schneide – wegen des Coronavirus! Wie SonntagsBlick in Erfahrung bringen konnte, hat der Verteidiger von Horst Rudolf Schmidt die Prozessverschiebung beantragt. Begründung: Sein bald 80-jähriger Mandant sei herzkrank. Es sei nicht zumutbar, ihn für mehrwöchige Verhandlungen nach Bellinzona TI zu schicken, nur wenige Kilometer von der Corona-Gefahrenzone in Norditalien. Tatsächlich gehört Schmidt seines Alters wegen zur Risikogruppe.

Im April verjährt der Fall

Auch Ex-DFB-Boss Zwanziger liess bereits mitteilen, für ihn sei die Reise ins Tessin aus gesundheitlichen Gründen «unzumutbar».

Bundesanwalt Michael Lauber will eine Verurteilung der vier ehemaligen Topkader.
Foto: keystone-sda.ch
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In diesen Tagen entscheidet das Bundesstrafgericht über den Antrag. Sollte er gutgeheissen werden, wäre das bitter für Lauber: Im April verjährt der Fall. Und eine Pleite im Vorzeige-Dossier wäre unausweichlich.

Der oberste Strafverfolger des Bundes hat ohnehin eine schwierige Zeit: Heute hat die Aufsichtsbehörde (AB-BA) ihren Befund zu Laubers Geheimtreffen mit Fifa-Präsident Gianni Infantino (49) publiziert. Mit vernichtendem Urteil: Lauber habe «mehrfach die Unwahrheit gesagt, illoyal gehandelt, den Code of Conduct der Bundesanwaltschaft verletzt und die Untersuchung der AB-BA behindert». Lauber hat sich gegen diese Anwürfe immer vehement verteidigt. Die Bundesanwaltschaft kann innert 30 Tagen Beschwerde einlegen.

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