Fahrplan zur Rentenreform
Im AHV-Krimi geht es jetzt Schlag auf Schlag

Heute Abend entscheidet die Einigungskonferenz, wie die Rentenreform aussehen soll. Verhandelt wird danach nicht mehr. Am Donnerstag fällt die Entscheidung im Parlament.
Publiziert: 28.07.2017 um 15:17 Uhr
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Aktualisiert: 05.10.2018 um 03:24 Uhr
Ruedi Studer

Beim AHV-Krimi kommt es zum Showdown! Diese Woche entscheidet das Parlament über das Schicksal der Rentenreform. Scheitert die Vorlage bereits am Donnerstag im Parlament? Oder kommt es doch noch zur Volksabstimmung?

Der Fahrplan sieht so aus:

Dienstag, 14. März

Um 17.30 Uhr treffen sich je 13 Vertreter der national- und ständerätlichen SGK zur Einigungskonferenz, um eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten. Statt Einvernehmen wird es wohl eine Kampfabstimmung geben. Mitte-links verfügt mit sieben SP-, sechs CVP- und einem Grünen-Vertreter über 14 Stimmen. SVP (7) und FDP (5) kommen auf 12 Stimmen. Die Kleinparteien BDP und GLP sind in der Einigungskonferenz nicht vertreten. Der umstrittene 70-Franken-AHV-Lösung des Ständerats dürfte sich damit auch in der Einigungskonferenz durchsetzen. Heute Abend wird über die Resultate informiert – allerdings nicht vor 20 Uhr, wie es heisst.

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Foto: Christian Beutler

Mittwoch, 15. März

Falls nötig, bleibt den Fraktionen Zeit, ihr Vorgehen nochmals zu besprechen. Die GLP hat für Mittwochnachmittag bereits eine ausserordentliche Fraktionssitzung angesetzt. SP, Grüne und CVP werden am Mittwoch entscheiden, ob eine solche überhaupt noch nötig ist.

Donnerstag, 16. März

Der Tag der Entscheidung. Fraktionschef Ignazio Cassis hat seine Kollegen auf 7 Uhr zur ausserordentlichen Fraktionssitzung einbestellt. Dann wird die FDP ihre definitive Strategie festlegen – und auch entscheiden, ob sie potenzielle Abweichler an die kurze Leine nimmt. Auch SVP-Fraktionschef Adrian Amstutz ruft seinen Mannen und Frauen am Donnerstag noch einmal früh zusammen.

Um 8.15 Uhr entscheidet der Ständerat über den Beschluss der Einigungskonferenz, der Nationalrat etwa am Mittag. In beiden Kammern braucht es das absolute Mehr der Stimmen – also 24 im Ständerat und 101 Stimmen im Nationalrat. Fällt der Beschluss in einer den beiden Kammern durch, ist die Reform gescheitert.

Freitag, 17. März

Kommt die Reform am Vortag durch, muss sie in der Schlussabstimmung nochmals formell von beiden Kammern bestätigt werden. Diesmal reicht das relative Mehr.

Ende März/Anfang April

Gegen die Renten-Gesetzgebung ist das Referendum möglich. Der entsprechende Bundesbeschluss wird Ende März/Anfang April im Bundesblatt ausgeschrieben, dann beginnt die Referendumsfrist zu laufen. Diese endet im Juli. Allerdings kann man sich die Unterschriftensammlung sparen, denn: Die Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten der AHV kommt obligatorisch vors Volk. Sagt das Volk hier Nein, ist auch die Rentenreform vom Tisch, da die beiden Vorlagen miteinander verknüpft sind.

Abstimmung am Sonntag, 24. September

Kommt die Reform im Parlament durch, entscheidet das Stimmvolk voraussichtlich am 24. September. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer kommt automatisch vors Volk. Die Rentengesetzgebung nur, wenn es ein Referendum dagegen gibt. Aber eben: Ein Nein zur Steuererhöhung reicht, um die ganze Reform zu kippen.

2018/2019

Kommt die Rentenreform durch, tritt sie gestaffelt per 2018 und 2019 in Kraft.

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