Erleichterte Einbürgerung
So einfach soll man Schweizer werden können

Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation sollen sich in der Schweiz leichter einbürgern lassen können. So will es es der Nationalrat.
Publiziert: 11.03.2015 um 14:13 Uhr
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Aktualisiert: 09.09.2018 um 21:50 Uhr

2004 hatte das Stimmvolk eine Vorlage abgelehnt, die erleichterte Einbürgerungen für die zweite Generation und automatische für die dritte Generation vorsah. Die aktuelle Vorlage geht weniger weit: Diesmal ist keine automatische Einbürgerung bei Geburt in der Schweiz vorgesehen. Auch Personen der dritten Ausländergeneration sollen das Schweizer Bürgerrecht nur auf Antrag erhalten.

Voraussetzung für die erleichterte Einbürgerung wäre neben der Geburt in der Schweiz, dass mindestens ein Grosselternteil in der Schweiz geboren worden ist oder ein Aufenthaltsrecht besessen hat. Auch mindestens ein Elternteil müsste hier geboren worden sein oder vor dem zwölften Altersjahr eine Aufenthaltsbewilligung erworben haben.

Laut der vorberatenden Nationalratskommission könnten sich so 5000 bis 6000 Personen jährlich erleichtert einbürgern lassen. Die Integrationskriterien müssten erfüllt sein, betonten die Befürworter. Lägen Verstösse gegen die Rechtsordnung vor, könne das Bürgerrecht verweigert werden.

Die Betroffenen seien in der Schweiz aufgewachsen und zur Schule gegangen, gab Ruth Humbel (CVP/AG) zu bedenken. «Sie denken wie Schweizerinnen und Schweizer, leben wie Schweizerinnen und Schweizer und sprechen unsere Sprache.» Ihr Herkunftsland würden sie oft nur aus Erzählungen der Grosseltern kennen.

Beat Flach (GLP/AG) stellte fest, es sei höchste Zeit für die Neuerung. Die Betroffenen seien jetzt schon Schweizer, es fehle ihnen einfach der Schweizer Pass. Beim Schweizer Bürgerrecht gehe es «um die Weitergabe des Feuers, nicht um die Anbetung der Asche».

Hans Fehr (SVP/ZH) sprach dagegen von einer «Zwängerei». Das Anliegen komme regelmässig wieder, werde dadurch aber nicht besser. Das Volk habe sich 2004 mit grosser Mehrheit dagegen ausgesprochen, auch auf kantonaler Ebene seien Versuche gescheitert.

Der Titel der Vorlage - «die Schweiz soll ihre Kinder anerkennen» - töne gut, räumte Fehr ein. Aber es gehe um etwas anderes. «Wird sind doch nicht bereit, Hunderttausende von sogenannten Kindern, die unsere Kinder sein sollen, anzuerkennen.» Das Motiv der Befürworter könne nur sein, die Statistik zu «verbessern», also den Ausländeranteil zu senken, vermutete Fehr.

Für die Vorlage machte sich auch Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga stark. Die Frage sei nicht, warum diese Menschen eingebürgert werden sollten. Die Frage sei vielmehr, warum man ihnen das Bürgerrecht verweigern sollte.

Der Rat sprach sich mit 123 respektive 122 zu 58 Stimmen bei 4 Enthaltungen für die Änderung von Verfassung und Gesetz aus. Die Vorlage geht nun an den Ständerat. Stimmt auch er zu, wird das Volk das letzte Wort haben, da die Bundesverfassung geändert werden muss. (SAD)

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