Luca Hänni und seine Verlobte von Stalkerin belästigt
So können sich Opfer wehren

Stalking kann Betroffenen schwer zusetzten. Das müssen Opfer und deren Angehörige beachten.
Publiziert: 30.12.2022 um 17:14 Uhr
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Aktualisiert: 30.12.2022 um 17:27 Uhr
Luca Hänni und Christina Luft wehren sich gegen eine Stalkerin.
Foto: DUKAS
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2014 machte Luca Hänni (28) zum ersten Mal öffentlich, dass ihm eine Stalkerin das Leben schwermacht. Aufgehört hat der Psycho-Terror bis heute nicht – im Gegenteil. Auch seine Verlobte Christina Luft (32) leidet nun darunter.

«Stalkerin tauchte bei unseren Interviews auf»
1:20
Blick-Redaktor zu Luca Hänni:«Stalkerin tauchte bei unseren Interviews auf»

Stalkerinnen oder Stalker verfolgen und belästigen ihre Opfer meist über einen längeren Zeitraum. Das kann das Leben der betroffenen Personen stark beeinträchtigen.

Hänni schrieb darum in einem kürzlich veröffentlichten Statement: «Ich beziehungsweise nun auch Christina kämpfen seit Jahren mit Polizei und Anwälten dagegen an. Es dauert aber leider beim Thema Stalking sehr lange, bis etwas passiert.»

Polizei einschalten

Das Problem beim Stalking: Anders als etwa in Deutschland gibt es in der Schweiz bisher keinen Straftatbestand, der Stalking als solches für illegal erklärt. Denn: Viele der Handlungen der Täter werden oft für sich alleine betrachtet, juristisch nicht als illegal gewertet. Aber: Aus präventiver Sicht ist es laut Fachleuten dennoch wichtig, Stalking früh zu erkennen und Massnahmen dagegen zu ergreifen.

Zudem solle unbedingt auch die Polizei eingeschaltet und Strafanzeige eingereicht werden. Denn es gibt trotzdem Möglichkeiten, juristisch aktiv zu werden. Denn einzelne Handlungen des Stalkings können andere Straftatbestände erfüllen. Etwa Drohung, Nötigung oder Hausfriedensbruch.

Beratungsstellen für Stalking-Opfer

Unterstützung erhalten Betroffene von Stalking bei folgenden Organisationen:

In jedem Kanton gibt es eine kantonale Opferberatungsstelle. Diese beraten Opfer in psychischen, rechtlichen und finanziellen Belangen.

Die Informationsbroschüre der Schweizerischen Kriminalprävention erklärt Betroffenen, mit welchen Strategien und konkreten Massnahmen sie sich am besten gegen Stalker oder Stalkerinnen wehren können.

Unterstützung erhalten Betroffene von Stalking bei folgenden Organisationen:

In jedem Kanton gibt es eine kantonale Opferberatungsstelle. Diese beraten Opfer in psychischen, rechtlichen und finanziellen Belangen.

Die Informationsbroschüre der Schweizerischen Kriminalprävention erklärt Betroffenen, mit welchen Strategien und konkreten Massnahmen sie sich am besten gegen Stalker oder Stalkerinnen wehren können.

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Die Schweizerische Kriminalprävention (SKP) und die kantonalen Opferberatungsstellen raten Opfern, der Täterin oder dem Täter einmal unmissverständlich zu sagen, dass sie keinen Kontakt wünschen. Danach gelte es, in jedem Fall konsequent zu bleiben. Das heisst: Die Person auf allen Social-Media-Kanälen sperren und auch sonst alle Kontaktversuche nicht zu beachten. Zögerliches Verhalten werde von der Stalkerin oder dem Stalker oft falsch interpretiert.

Angehörige informieren, «Tagebuch» führen

Wichtig ist laut SKP auch, dass betroffene Personen auch ihr Umfeld über den Stalker oder die Stalkerin informiert. Ein offener Umgang mit der Problematik bietet Schutz – und verhindert, dass Stalker bei Drittpersonen Informationen über das Opfer einholt.

Angehörige können das Opfer auch psychologisch unterstützen. Viele Stalking-Betroffene fühlen sich plötzlich hilflos und ziehen sich deswegen zurück. Angehörige können Opfer dabei unterstützen, den gewohnten Arbeits- und Freizeitaktivitäten nachzukommen oder Gespräche zu führen.

Fachleute raten zudem, eine Art Stalking-«Tagebuch» zu führen. Also alle Vorkommnisse schriftlich festzuhalten, E-Mails und Nachrichten zu sichern oder Screenshots von Chatverläufen zu machen. All das sind Beweise, die auch den Behörden übergeben werden können. (oco)


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