Zwei Schweizer im 52-Mio-Nachlass bedacht
Der Streit um Udo Jürgens' (†80) Erbe ist vorbei

Der Entscheid des Zürcher Obergerichts bedeutet das Ende im Erbstreit um den Nachlass von Udo Jürgens (†80): Die Beschwerden von seiner unehelichen Tochter Gloria Burda wurden abgewiesen. Bei der Aufteilung werden mit Pepe Lienhard und Freddy Burger auch die Schweizer Weggefährten des Entertainers bedacht.
Publiziert: 02.05.2016 um 10:04 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 22:52 Uhr

Der Erbstreit um den Nachlass von Udo Jürgens (†80) hat endlich ein Ende. Nach seinem plötzlichen Herz-Tod im Dezember 2014 artete der Zoff um seinen Nachlass von rund 52 Millionen Euro aus. Der Grund: Jürgens setzte in seinem Testament unter anderem seine Kinder John (52) und Jenny (49) als Haupterben ein - seine unehelichen Töchter Sonja Jürgens (50) und Gloria Burda (21) bedachte er dabei nur mit einem Pflichtteil und, gemäss «Bild», zusätzlichen 1,6 Prozent.

Das passte Burda überhaupt nicht: Weil die Studentin die Verteilung des Nachlasses anfechten wollte, reichte sie in der Schweiz Beschwerde ein. Jetzt hat die Tochter des Musikers den Erbstreit verloren – das Obergericht des Kantons Zürich wies gemäss «Bild» in zweiter Instanz alle Forderungen Burdas zurück.

Lienhard und Burger sind Vermächtnisnehmer

Die 52 Millionen Euro werden nun also rechtmässig aufgeteilt. Einen grossen Anteil kriegen dabei auch die Schweizer Weggefährten des «Mit 66 Jahren»-Stars: Jürgens’ Freund und Bandleader Pepe Lienhard (70) wird als Vermächtnisnehmer aufgeführt – welche Summe ihm konkret zusteht, ist nicht bekannt. 37 Jahre lang stand er mit Jürgens auf der Bühne, harmonierte auch privat mit dem Mega-Star.

Der Streit um Udo Jürgens' (†80) Erbe ist vorbei.
Foto: KEYSTONE/Steffen Schmidt
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Burger vereinbarte Aktien-Deal

Sein Manager Freddy Burger (70) ist ebenfalls als Vermächtnisnehmer aufgeführt. Er vereinbarte zu Jürgens' Lebzeiten einen Aktien-Deal mit dem Musiker. Das Gericht stellte fest, dass er dem Zürcher Manager damit die Mehrheit an der Firma «Udo Jürgens Master AG» sichern wollte, die die Einnahmen aus Liedrechten verwaltet.

 

Burger war schliesslich nicht nur Jürgens' Manager, sondern auch ein enger Vertrauter: Fast 40 Jahre lang haben die beiden zusammen verbracht. «Eigentlich war es wie eine gute Ehe», beschrieb er die Beziehung zu Jürgens’ in einem früheren Interview gegenüber «SonntagsBlick». «Wir haben fast alles geteilt.»

Burda muss Entschädigungen zahlen

Gloria Burda muss sich nun mit dem Pflichtteil begnügen – mit rund 8,33 Millionen Euro immer noch eine beachtliche Summe. Von dem Betrag muss sie ausserdem die Gerichtskosten von rund 28’000 Euro sowie Entschädigungen an Jürgens’ Anwalt Dr. Werner Weber (55) und seinen Bruder Manfred Bockelmann (72) begleichen: An Weber muss sie 35’500 Euro, an Bockelmann 1820 Euro zahlen.

Jenny Jürgens und Bruder John sind die Haupterben zu gleichen Teilen, ihnen stehen auch zukünftige Einnahmen aus Liedrechten zu. Manfred Bockelmann ist Vermächtnisnehmer und erhielt eine Bootsschenkung zu Jürgens' Lebzeiten. Jürgens' letzte Lebensgefährtin Michaela Moritz ist die Haupterbin, sie bekommt die Villa am Zürichsee. (kad)

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