Neuer Versuch vor Gericht
Meghans Schwester Samantha sagt gegen ihre Schwester aus

Samantha Markle zieht gegen ihre Halbschwester Herzogin Meghan erneut wegen Verleumdung vor Gericht. Sie sei optimistisch, dass ihre Klage diesmal durchkommt und hofft auf Schadenersatz von rund 68'000 Franken.
Publiziert: 09.11.2023 um 14:34 Uhr

Der Streit zwischen Herzogin Meghan (42) und ihrer Halbschwester Samantha Markle (58) geht in die nächste Runde. Nachdem die erste Verleumdungsklage im vergangenen Frühling zurückgewiesen wurde, probiert es Samantha jetzt erneut.

Am Mittwoch ist die Rollstuhlfahrerin, die an der Krankheit Multiple Sklerose leidet, vor dem Bundesgericht in Tampa im US-Bundesstaat Florida erschienen. Sie wirft Meghan Verleumdung vor, weil diese sie im Interview mit Oprah Winfrey 2021 und der Netflixserie «Harry & Meghan» 2022 unter anderem «Betrügerin», «trügerische Opportunistin» und «Scharlatan» genannt hatte.

Samantha will 68'000 Franken

Als Entschädigung für die «Erniedrigung und den Hass», dem sie aufgrund der «nachweislich falschen und bösartigen Lügen» ausgesetzt war, verlangt Samantha von Meghan Schadenersatz in Höhe von umgerechnet rund 68'000 Franken.

Samantha Markle vor dem Bundesgericht in Tampa, Florida.
Foto: Screenshot
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Samantha Markle behauptet zudem, dass Meghans Aussagen den Verkaufszahlen ihres Buches «Das Tagebuch der Schwester von Prinzessin Aufdringlich» geschadet hätten. 

Letzte Chance?

Richterin Charlene Honeywell hat klargestellt, dass dies Samanthas «letzte Chance ist» auf Erfolg ist. Im März lehnte sie die Klage noch mit der Begründung ab, dass Meghan lediglich «eine Meinung über ihre Kindheit und ihre Beziehung zu ihrem Halbgeschwister» geäussert habe.

Samantha ist derweil äusserst positiv gestimmt, dass ihre zweite Klage durchkommt. «Ich bin optimistisch», sagt sie laut «The US Sun» vor Gericht. Sie denke, die Wahrheit stehe für sich allein. 

«Der Fall ist gescheitert»

Für Meghans Anwalt Michael Kump ist die Sache dagegen klar: «Dies war schon immer eine Klage auf der Suche nach einer realisierbaren Forderung. Der Fall ist gescheitert, weil er frontal gegen das Verleumdungsrecht und den ersten Verfassungszusatz verstösst.» Für ihn ist keine von Meghans Aussagen verleumderisch.

In ihrer Netflix-Doku sagte Meghan letztes Jahr, dass sie ihre Halbschwester seit über einem Jahrzehnt nicht gesehen habe. Daher sei man auch nicht zerstritten: «Wir hatten keinen Streit – dafür standen wir uns nicht nah genug.» Eine Entscheidung im Verleumdungsprozess soll in den kommenden Wochen gefällt werden. (bji)

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