80'000 Franken Rechtskosten
Meghan muss wegen Niederlage vor Gericht blechen

Dass der Richter einige Punkte ihrer Klage fallen liess, kommt Herzogin Meghan nun teuer zu stehen. Die Ehefrau von Prinz Harry hat zugestimmt, Kosten in Höhe von über 80'000 Franken zu übernehmen.
Publiziert: 30.07.2020 um 14:35 Uhr
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Aktualisiert: 30.07.2020 um 18:45 Uhr

Die erste Runde des Rechtsstreits mit dem Zeitungsverlag Associated Newspapers Limited hat Herzogin Meghan (38) verloren. Die Vorwürfe, dass die Journalisten mit Unredlichkeit und bösen Absichten gehandelt haben, als sie ihren Brief an Vater Thomas Markle (76) abdruckten, seien nicht ordnungsgemäss vorgebracht worden.

Nun steht fest, dass dieses Vorverfahren Meghan teuer zu stehen kommt. Wie «Daily Mail» schreibt, muss die Herzogin die Rechtskosten der Gegenseite in Höhe von 67'888 Pfund (Umgerechnet 80'684 Franken) tragen. Die Ehefrau von Prinz Harry (35) habe sich laut einem Schreiben schon akzeptiert, dies zu tun.

Brief im Zentrum des Prozesses

Anlass für die Klage war die Teilveröffentlichung eines handgeschriebenen Briefs, den Meghan an ihren Vater, Thomas Markle, geschickt hatte. Mit ihm liegt sie seit ihrer Hochzeit mit Prinz Harry (35) vor zwei Jahren im Clinch. Der 76-Jährige hatte den Brief an die «Mail on Sunday» weitergegeben. Meghan sieht sich durch die Veröffentlichung in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt.

Herzogin Meghan kämpft vor Gericht gegen den Zeitungsverlag Associated Newspapers Limited.
Foto: Getty Images
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Die Gegenseite argumentiert jedoch, dass das Wissen um den Brief nur durch einen Artikel im «People»-Magazin in die Öffentlichkeit gelangt sei. Darin nahmen fünf «enge Freundinnen» Meghan im Streit mit ihrem Vater anonym in Schutz. Doch hier liegt der nächste Stolperstein. Meghan will, dass die Namen der fünf Frauen geheim bleiben. Da der «People»-Artikel zentral für den Fall sei, will der Anwalt der Gegenseite sie jedoch öffentlich machen. Nur so könne ein fairer Prozess garantiert werden.

Meghan bestreitet, davon gewusst zu haben, dass ihre Freundinnen Interviews über sie gegeben haben. Sie wolle nun die Privatsphäre dieser «jungen Mütter» schützen, wie sie in dem Gericht in einem Statement mitteilt. Noch hat der Richter nicht entschieden, wie weiter vorgegangen werden soll. Das Urteil wird noch im Verlauf des Augusts erwartet. (klm/bsn)

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