Ermittlungen gegen Berliner Clan-Chef
Sollten Farid Bang und Kollegah umgebracht werden?

Die Familie um Arafat Abou-Chaker wollte laut Staatsanwaltschaft Anschläge auf mehrere Personen verüben. Darunter die deutschen Skandal-Rapper.
Publiziert: 08.08.2019 um 10:57 Uhr
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Aktualisiert: 08.08.2019 um 11:23 Uhr

Da hört wohl auch bei Gangster-Rappern der Spass auf: Laut neusten Erkenntnissen aus Ermittlungen der Berliner Staatsanwaltschaft soll der berüchtigte Abou-Chaker-Clan mehrere Rap-Stars Visier genommen haben. Unter anderem soll Familien-Oberhaupt Arafat Abou-Chaker (43) Anschläge auf Farid Bang (33), Kollegah (35) und Bushido (40) veranlasst haben.

Wie «Bild» berichtet, erhielt die Berliner Staatsanwaltschaft nach der Trennung von Bushido und seines ehemaligen Geschäftspartners Arafat Abou-Chaker Hinweise zu den veranlassten Anschlägen. Arafat soll Familienmitglieder wie Brüder und Cousins beauftragt haben, Angriffe gegen mehrere Personen durchzuführen – die Rede ist sogar von einer Schusswaffe. Konkrete Ziele seien Bushido, sein Freund Veysel K., Farid Bang und Kollegah gewesen.

Streit wegen Bushido-Diss

Das Skandal-Duo Farid Bang und Kollegah ist mit Arafat zuvor mehrfach in Streit geraten, weil er sich ihretwegen in seiner Ehre verletzt gefühlt haben soll. Grund sei eine Passage aus dem 2017 erschienen «JBG 3»-Album von Farid und Kollegah, in der sie Bushido (damals noch Geschäftspartner von Arafat) beleidigt hatten. 

Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Arafat Abou Chaker und seinen Clan wegen vermeintlicher Planung von Anschlägen auf mehrere Personen.
Foto: Imago
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Die zwei Rapper sollen nun als Zeugen und als mögliche Geschädigte aussagen. Wobei es hauptsächlich um das Verhältnis zwischen Farid Bang, Kollegah und Clan-Boss Arafat Abou-Chaker gehen soll. 

Gegen Arafat, einige seiner Brüder sowie andere Familienmitglieder führt die Staatsanwaltschaft laut «Bild» wegen folgenden Punkten ein Ermittlungsverfahren: versuchte Anstiftung zu Totschlag, schwere räuberische Erpressung, versuchte Anstiftung zu Menschenraub und versuchte räuberische Erpressung. (rgl)

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