Alle warten auf Choupettes Tod
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Das Erbe von Karl Lagerfeld:Alle warten auf Choupettes Tod

Lagerfeld-Erben kriegen 800 Millionen erst, wenn seine Katze weg ist
Alle warten auf Choupettes Tod

Ein Jahr nach dem Tod des legendären Modeschöpfers Karl Lagerfeld ist sein Erbe noch nicht verteilt. Grund dafür ist seine Lieblingskatze Choupette.
Publiziert: 18.02.2020 um 23:31 Uhr
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Aktualisiert: 16.06.2020 um 22:18 Uhr
Patricia Broder

Genau ein Jahr ist es her, dass die Modewelt einen ihrer Grössten verlor: Karl Lagerfeld (1933–2019). Der legendäre Designer erlag am 19. Februar 2019 im Krankenhaus im französischen Neuilly-sur-Seine seinem Krebsleiden. Der Hamburger war nicht nur ein begnadeter Selbstdarsteller, sondern prägte mit seinen Kreationen jahrzehntelang die Modeszene. Lagerfeld liebte es, sich mit seinen Musen zu zeigen und verhalf ihnen, wie im Fall von Claudia Schiffer (49), als Topmodels gar zur Weltkarriere.

Auch sein eigenes Erscheinungsbild machte den «grossen Karl» zur Ikone: hochgeschlossener Kragen, dunkle Sonnenbrille, schwarzes Jacket und Biker-Handschuhe. Dazu trug er stets ein weiss gepudertes Mozart-Zöpfchen. Ein egozentrischer Stil, der auch heute noch die Modeszene beeinflusst. So ist die Marke Chanel, die Lagerfeld von 1983 bis 2019 regierte, ein Jahr nach dem Tod des Chefdesigners gefragt wie nie.

Erben müssen noch warten

Doch der Modezar hinterlässt weit mehr, als Fashion-Statements: Sein Erbe beläuft sich auf rund 800 Millionen Euro (umgerechnet 850 Millionen Franken). Die Hauptanteile davon gehen an seinen Assistenten Sébastien Jondeau (44) sowie an seinen Göttibuben Hudson Kroenig (12). Da der Junge noch minderjährig ist, wird sein Vater, Ex-Model Brad Kroenig (40), das Erbe seines Sohnes bis zu dessen Volljährigkeit verwalten. Allerdings dürfte es noch eine Weile dauern, bis die Begünstigten ihre Anteile tatsächlich ausbezahlt bekommen.

Vor einem Jahr starb Karl Lagerfeld im Alter von 85 Jahren. Der legendäre Designer erlag am 19. Februar 2019 im Krankenhaus im französischen Neuilly-sur-Seine seinem Krebsleiden.
Foto: DUKAS
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Choupette soll Luxusleben weiterführen

Grund dafür: Das Testament Lagerfelds schreibt vor, dass seine geliebte Birma-Katze Choupette (9) bis zu ihrem Lebensende ihr gewohntes Luxusleben weiterführen kann. Das heisst: Der Vierbeiner darf weiterhin auf Lagerfelds Landsitz in Südfrankreich wohnen, wo er von einer Haushälterin und einem Privatkoch umsorgt wird. Die vermutlich reichste Katze der Welt verfügt neben einem Twitter-Account auch über eine Firma und ein Bankkonto und verdient ihr eigenes Geld: So steht Choupette auch ohne Herrchen Karl für Fotoshootings vor der Kamera und hat über ihren Agenten vor kurzem gar die Buchrechte an ihrem Leben verkauft.

Alle Erben müssen also wohl oder übel auf das Hinscheiden von Choupette warten. Denn erst nach ihrem Tod wird der Hauptteil des Erbes an alle Parteien verteilt. Mit anderen Worten: Solange Choupette lebt, kommt nur sie an die Mäuse ran.

Ein Vermögen für die Katz'

Wiederholt hat Modezar Karl Lagerfeld (†85) bekräftigt: «Es gibt genug für alle. Doch mein Liebling Choupette wird sicher einen grossen Teil des Kuchens bekommen.» Doch so einfach ist es gar nicht, eine Katze im Testament zu berücksichtigen. Für Lagerfeld gilt als deutscher Staatsangehörige das entsprechende Erbrecht. Dort steht: Haustiere sind nicht so erbfähig wie Menschen, sie besitzen keine Rechtsfähigkeit.

Ein Tierfreund hat dennoch verschiedene Möglichkeiten, seinen Liebling zu bedenken:

  • Erstens kann er einen eingesetzten Erben dazu verpflichten, zu seinen Haustieren zu schauen.
  • Oder er kann einen Ersatzerben ernennen, der ihre Betreuung absichert.
  • Dritte Möglichkeit: Über eine Stiftung kann ein Haustier ebenfalls alimentiert werden, dies bedingt ein Nachlassvermögen von 50'000 Euro oder mehr.

Für Lagerfeld sicher kein Problem. (Jean-Claude Galli)

Wiederholt hat Modezar Karl Lagerfeld (†85) bekräftigt: «Es gibt genug für alle. Doch mein Liebling Choupette wird sicher einen grossen Teil des Kuchens bekommen.» Doch so einfach ist es gar nicht, eine Katze im Testament zu berücksichtigen. Für Lagerfeld gilt als deutscher Staatsangehörige das entsprechende Erbrecht. Dort steht: Haustiere sind nicht so erbfähig wie Menschen, sie besitzen keine Rechtsfähigkeit.

Ein Tierfreund hat dennoch verschiedene Möglichkeiten, seinen Liebling zu bedenken:

  • Erstens kann er einen eingesetzten Erben dazu verpflichten, zu seinen Haustieren zu schauen.
  • Oder er kann einen Ersatzerben ernennen, der ihre Betreuung absichert.
  • Dritte Möglichkeit: Über eine Stiftung kann ein Haustier ebenfalls alimentiert werden, dies bedingt ein Nachlassvermögen von 50'000 Euro oder mehr.

Für Lagerfeld sicher kein Problem. (Jean-Claude Galli)

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