Wieder Ärger für «Promi Big Brother»-Sieger
Zweite Klage gegen Werner Hansch innert einer Woche

Werner Hansch hat bei «Promi Big Brother» gewonnen. Doch das Glück hält nicht lange an. Nachdem er Anfang Woche angeklagt wurde, droht nun bereits die zweite Klage.
Publiziert: 05.09.2020 um 20:01 Uhr

Es sieht nicht gut aus für Werner Hansch (82). Der Sportmoderator gewann zwar kürzlich noch «Promi Big Brother» und damit rund 110'000 Franken, doch die Freude währte nicht lange. Noch während der Nacht des Triumphes erfuhr der ehemalige Fussballkommentator, dass er vor Gericht gezogen wird. Die Staatsantwaltschaft habe Anklage gegen ihn erhoben. Doch nicht nur die Staatsanwaltschaft will Hansch vor Gericht sehen, auch Bettina Michel (55), Tochter des ehemaligen Schalke-Managers Rudi Assauer (1944–2019), will ihn verklagen, wie deutsche «Bild»-Zeitung berichtet.

Der Anwalt von Bettina Michel lässt kein gutes Haar an Hansch. Das ehemalige Sat.1-Gesicht habe durch seine «Promi Big Brother»-Teilnahme «die letzten Reste an Würde und menschlichen Anstands im rein finanziellen Interesse» verloren. Er fügt hinzu: «Wir werden nicht zulassen, dass die Ehre, das Andenken und das Lebenswerk Herrn Assauers durch die Äusserungen eines wegen mehrfachen Betruges hinreichend verdächtigten Straftäters Schaden nehmen.»

Es läuft nicht gut für den ehemaligen Sportmoderator Werner Hansch.
Foto: imago images/Eibner
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Rudi Assauer soll «verstärkt zu saufen» begonnen haben

Doch was ist eigentlich das Problem von Michel? Sie soll sich an der Aussage von Hansch stören, dass Assauer «verstärkt zu saufen» begonnen und «damit seine Erkrankung hinter dem Alkohol versteckt» habe. Rudi Assauer war an Alzheimer erkrankt und starb auch an den Folgen davon. Ausserdem stellte er die Behauptung auf, Assauers frührere Freundin Simone Thomalla sei am Schluss ihrer Beziehung aus dem gemeinsam Haus geflohen. Beides soll gemäss Michels Anwalt nicht stimmen. «Wir werden auf die ehrverletzenden und formalbeleidigenden Äusserungen des Herrn Hansch, die in (…) perfider Weise die Intim- und Privatsphäre des Verstorbenen verletzen, in adäquater Weise juristisch reagieren», erklärt der Anwalt.

Und was sagt Werner Hansch selbst dazu? «Die Aussage, dass es Rudi lieber war, die Leute hielten ihn für einen Trinker als für dement, wurde mir gegenüber von Dritten aus dem Umfeld von Rudi Assauer getätigt. Ich hatte tatsächlich auch diesen Eindruck. Das zeigt, welches Tabuthema diese Krankheit zu diesem Zeitpunkt war und wie hoch es Rudi Assauer anzurechnen ist, dass er sich später geoutet hat und damit zu der Enttabuisierung dieser Krankheit beigetragen hat», so Hansch. Gemäss seinem Management wisse man nichts von der Klage und habe auch noch nichts erhalten. (bsn)

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